MacOS 10.7 (App) EULA

  • Hallo Gemeinde,


    ich hatte über Ostern ein unterhaltsames Gespräch mit einem Bekannten, bezüglich der Download-Version (App) von Mac OS 10.7 und zukünftig von Mac OS 10.8 und NICHT Apple Hardware geführt.


    Es ist schon des Öfteren hier im Forum angesprochen worden, dass man vor Download der MacOS-App die EULA bestätigt. Und somit der Lizenzvereinbarung von Apple zustimmt, und das Betriebssystem nur auf Applehardware installiert/betreibt.


    Da wir Illegale Mac OS Versionen laut Divination.... sie Link Illegale Links und OS X Versionen verbieten, wie wollen wir uns sodann mit der o.g. Thematik verhalten?


    Das eine will man, dass andere muss man.... Eure Meinung würde mich brennt interessieren.


    Ich selber bin Hin und Her gerissen!! Was aber sicher ist, dass wenn wir die App-Version dulden... können wir uns vor den "Illegale Mac OS Versionen" nicht verschließen.


    DANKE !!!!

  • Doch können wir den diese Eula ist nicht Rechtens da sie nicht in unserer Landesprache ist. :D

  • @ Gandalf


    einfach nur scrollen.... Deutsch an dritter Stelle!!!

  • Abgesehen von der Gültigkeit/Ungültigkeit von EULA´s (denn hier ist nach geltender Rechtsaufassung in Deutschland noch immer nicht eindeutig geklärt ob eine EULA in diesem Sinne überhaupt gültig ist egal ob sie dem Kunden vor oder nach Erwerb der Software präsentiert wird) müssen wir denke ich jetzt aber nicht anfangen Äpfel mit Birnen zu vergleichen.


    Meiner Auffassung nach macht es einen erheblichen Unterschied ob ich ein Stück Software käuflich beim Hersteller erwerbe, was ich tue wenn ich mir die APP im Appstore kaufe oder ob ich mir eine Distribution irgendwo aus der Bucht oder von anderen Quellen aus dem Netz lade.


    Ersteres ist ganz im Gegenteil zu allen Distributionen nämlich legal. Ich kann mir Lion und seine möglichen Nachfolger vollkommen legal kaufen und herunterladen, gar kein Problem. Apple zeigt mir vor dem Kauf zwar eine EULA an, die es mir verbietet das Produkt auf anderer als der von Apple vertriebenen Hardware einzusetzen, jedoch berührt die Akzeptanz der EULA den kauf als solchen nicht sondern gibt nur vor wie das Produkt anschließend einzusetzen ist.


    Ganz anders sieht die Sache bei Distributionen aus, hier beschaffe ich mir höchst vorsätzlich eine Raubkopie. Jede MAC OS Distribution die im Netz rumgeistert ist als solche einzustufen, denn es wird hier nicht nur ein veränderter Installer eingesetzt sondern gleich das gesamte OS mitgeliefert ohne, dass ich dafür auch nur einen cent bezahlt hätte. Was Raubkopien, deren Verbreitung und Unterstützung sowohl im privaten als auch gewerblichen Umfeld angeht, dafür hat unsere Rechtssprechung eine eindeutige Handhabe es ist schlichtweg strafbar.


    Was den Einsatz eines legal erworbenen Produktes ausserhalb der durch einen (möglicherweise eh ungültigen) Lizenzvertrag vereinbarten Spezifikationen angeht dafür gibt es allerdings noch keine eindeutige rechtliche Handhabe. Im Gegenteil es ist nach wie vor höchst umstritten ob die EULA in der heutigen Form überhaupt den strengen Bestimmungen des AGB rechts genügt vielfach tun EULAs dies nicht. Sicher ein brisantes Thema und eine rechtliche Grauzone gibt im Netz eine Menge Lesestoff dazu ;O)

  • @ Griven

    Zitat

    Meiner Auffassung nach macht es einen erheblichen Unterschied ob ich ein Stück Software käuflich beim Hersteller erwerbe, was ich tue wenn ich mir die APP im Appstore kaufe oder ob ich mir eine Distribution irgendwo aus der Bucht oder von anderen Quellen aus dem Netz lade.

    wie verhält es sich den mit den sogenannten "Distribution/ISOs" sofern ich schon stolzer Besitzer eines MacOS/Lizenz bin? Einmal Hypothetisch Angenommen ich habe mir ein Mac OS 10.6.0 gekauft und ziehe mir aus der "Bucht oder Anderweitig" ein 10.6.3 um mir das Update zu ersparen. Legal oder Illegal? Dass das Installationsmedium nicht optimiert/bearbeitet werden darf steht außer Frage...


    Bei Windoof ist das Herunterladen von ISOs kein Problem, sofern die Lizenzen vorhanden sind... sogar Microsoft selber bietet diese im aktuellster SP-Version an. Aber das OS darf ja auch auf jeder kompatiblen Hardware installiert werden. Und ich kann es sogar editieren/bearbeiten um es auf spezifische Hardware hin zu konfigurieren (wie bei der MacOS Distribution).

    Einmal editiert, zuletzt von Chmul Khom ()

  • Nein das geht bei Mac nicht und wäre eine Raubkopie.


    Bei Windows wird die Sache auch anders geregelt und ist eine ganz andere Sache.

  • Nein das geht bei Mac nicht und wäre eine Raubkopie.


    Bei Windows wird die Sache auch anders geregelt und ist eine ganz andere Sache.


    Begründung.... und schreib nicht weil es in der EULA steht!!!

  • Das müsstest du doch wissen es gibt keine Keys für OSX jedoch für Windows. Und wenn alles verboten wäre, gäbe es dieses Forum nicht. :D

  • @ Gandalf,


    Danke für die Infos.... :danke:


    By the way.... Mal eine ganz andere Frage:


    Kann man mehrere MacOs 10.7 Apps über eine Apple-ID kaufen? Oder wie kann man es auf mehreren Systemen legal installieren. DANKE...

  • Theoretisch, wenn du das auf all deinen PCs installieren willst, reicht eine ID dafür.
    Bzw. eine Kopie

    Mainboard: Gigabyte GA-P67A-D3-B3
    Prozessor: Intel Core i5 2500 (4 x 3,3 GHz)
    Arbeitsspeicher: Teamgroup 8 GB 1333 MHz
    Sound: Realtek ALC889
    Grafikkarte: HIS 7870 ICEQ X TURBO
    Festplatte: OCZ 240GB SSD


    iPhone 5 iOS7

  • Früher bei Snow Leopard gab es noch die Familienversion, wenn du OSX für 3 PC installieren wolltest.
    Jetzt scheint das ja aber hinfällig zu sein, denn um Lion mehrmals zu kaufen, bräuchte man ja mehrere Accounts, also sollte du das Lion von einer ID auch auf mehreren IDs installieren dürfen, theoretisch ;) .

  • Hallo Danke für die Infos...


    Ist jedoch leider widersprüchlich mit den o. g. früheren Posts bezüglich Raubkopien... ODER.

  • Hallo Danke für die Infos...


    ist jedoch leider widersprüchlich mit den o. g. früheren Posts bezüglich Raubkopien... ODER.

    Nein ist es nicht. Wer MAC OS LIon im AppStore gekauft hat und sich die Mühe gemacht hat die Lizenzbedingungen dafür auch mal zu lesen anstatt sie nur weg zu klicken wäre dabei auf den folgenden Passus gestossen:

    Zitat

    2. Nutzung und Beschränkung:


    B. Lizenz vom Mac App Store oder für physische Medien. Wenn Sie vom MAC App Store oder auf einem Apple Speichermedium eine Lizenz für die Apple Software erhalten haben, so wird Ihnen gemäß den Bestimmungen dieser Lizenz und wie in den MAC App Store Nutzungsbedingungen festgelegt, eine eingeschränkte nicht übertragbare einfach Lizenz erteilt:


    (i) Zum Herunterladen, installieren, Nutzen und Ausführen einer Kopie (1) der Apple Software für die persönliche und nicht kommerzielle Nutzung auf jedem Apple Computer mit Mac OS X SnowLeopard oder SnowLeopard Server ("Mac Computer"), dessen Eigentümer Sie sind oder der Ihrer Kontrolle uterliegt.

    Mit anderen Worten, jede Version von Lion, die ich im Appstore gekauft habe darf ich auf allen meinen "Mac Computern" installieren (und zudem noch in 2 virtuellen Maschinen solange LIon selbst Host OS ist) . Gleiches gilt für die USB Stick "Offline" Variante.

  • Kleiner Nachtrag zur Thematik (ich finde das wirklich interessant) zur Gültigkeit der EULA, selbst wenn sie vor dem Kauf präsentiert und akzeptiert wurde muss sie einer Inhaltsprüfung gemäß BGB (früher AGBG) standhalten da in Deutschland (soweit ich weiß auch im Rest von Europa) andere, bei weitem Verbraucherfreundlicher AGB Bestimmungen gelten als in den Staaten. Eine EULA (EndUsers Licence Agreement) kommt nach gängiger Rechtsauffassung einer allgemeinen Geschäfts Bedingung gleich von der Vertragswertigkeit und hier gibt es vom Gesetzgeber ziemlich eng gefasste Parameter was dort festgeschrieben sein darf und was eben nicht. Gerade die EULA´s von Apple (Microsoft hat hier inzwischen gelernt) sind allesamt auf den US amerikanischen Markt zugeschnitten und lediglich in die jeweiligen Landessprachen übersetzt, es ist also mehr als wahrscheinlich, dass Apples "Agreement" einer Prüfung gemäß BGB nicht standhalten würde.


    Nicht umsonst ist PearC seit Jahren mehr oder weniger unbehelligt durch Apple im OSX86 Geschäft tätig (wenn es eine rechtliche Handhabe gäbe, die sticht dann wäre Apple der erste der klagen würde, gibt es aber nicht.)

  • Wobei es dann unverständlich is, dass Apple da nicht handelt und sich eben mal nen deutschen Rechtanwalt kauft der Ihnen so ein Ding wasserdicht schreibt.

  • @Uke, es wäre schlicht unklug von Apple das zu tun. Nimm mal an, man würde die EULA durchsetzen und MAC OS wirklich nur auf MAC´s zulassen, wie groß wäre dann der "MarketShare" von OS X, der Apple in den Bilanzen so wichtig ist?


    Ausserdem ist die Klausel in der EULA, die den Einsatz einer Software auf bestimmte Geräte begrenzt für Apple eine ganz praktische Sache, denn so ist man fein raus wenn es um Supportleistungen oder Hardware Unterstützung geht, denn man kann sich bequem immer auf die Eula berufen.

  • Eine Frage... Verhält es sich bezüglich EULA mit iOS und Jailbreak ebenso?

  • Bezogen auf IOS sogar noch ein bisken besser, denn der ist selbst in den Staaten als "legal" eingestuft worden.
    vgl. http://www.macwelt.de/artikel/…icht_gegen_urheberrecht/1 und http://www.macwelt.de/artikel/…ch_in_deutschland_legal/1

  • Daran kann ich mich noch errinnern, als GeoHot angeklagt wurde, wege ndem Jailbreak und er den Prozess dann doch gewonnen hat, sodass der Jailbreak legal ist, jedoch ist es weiterhin illegal, sich über diesen Wege Raubkopien zu beschaffen oder zu verwenden.

    Apple Mac OS X 10.12.6 on:

    Intel Core i7-2600K
    Teamgroup Elite 16GB 1333MHz
    NVidia GeForce GTX 980

    Samsung Evo 840 250GB

    ASRock P67 Extreme4 (B3)
    Super Flower Golden Green 650W