Rechtliche Situation Hackintosh -> Privatschule

  • Bei uns an der UNI/Hochschule gibt es auch ein Arbeitsraum mit 4 Hackies... In der Praxis kann man es wohl machen ;)

    Hackintosh I: GA-Z170X-UD5 TH - Intel Core i7 6700K 4x 4.00GHz So.1151 GA RX 460 und Intel 530 für QS

  • Gemäß den geltenden EU-Regelungen verstößt die zwingende Bindung einer Softwarelizenz an einen Computer, die vom selben Hersteller im Zuge eines Verkaufs eines PCs/Macs/Workstation quasi als Bundle verkauft werden gegen geltendes EU-Recht.


    Hast du zufällig eine Referenz parat? Hab' dazu bisher leider noch nichts finden können. :S

  • Schau auf die Homepage der Europäischen Gerichtshofs dort kannst du Beschlüsse einsehen!!

  • ich habe mal ne Frage für meine (normale) Schule: muss für jeden pc (über 100 Stück) eine Retail dvd gekauft werden oder wie sieht das aus?

    Mit freundlichen Grüßen




  • ich habe mal ne Frage für meine (normale) Schule: muss für jeden pc (über 100 Stück) eine Retail dvd gekauft werden oder wie sieht das aus?


    Es bringt nichts, tausende Euro in Lizenzen zu investieren, wenn die Legalität infolge der Investition nicht hinreichend nachgewiesen ist.
    Kam zu dem Entschluss, dass mit dieser "EU-Regelung" die Rechtssprechung bzgl. des "OEM-Urteils" gemeint ist, welche die Kopplung einer Softwarelizenz an einen bestimmten Computer untersagt und diese Thematik nicht tangieret.

  • Ok, aber was macht dies denn illegal? Grauzone OK ja da muss ich mit dem Admin reden, das wichtige ist aber, ob wir für zb die 50 Notebooks eine/ einige oder 50 lizenzen bräuchten....

    Mit freundlichen Grüßen




  • Würde mich mal interessieren was Apple Deutschland (Geschäftskunden) zu einer Anfrage : "Mac OS X Lizenz Gebühr zum Einsatz auf einem regulären PC" sagt.
    Auf die Anfrage eines Bildungsinstitus, EULA offensichtlich in DE/EU nicht durchsetzbar was OS X auf Hackintosh angeht, müsste doch Apple DE irgendwie rechtsverbindlich antworten.
    Probleme dürfte die Bildungseinrichtung allein durch die Anfrage mit Sicherheit keine bekommen.
    Rechtlich könnte Apple höchstens später versuchen die OS X Lizenz für Einsatz an PCs für ungültig erklären zu lassen, was jedoch hier in DE fast keine Chance hat am Ende durch Urteil bestätigt zu werden.


    Mir ist nicht bekannt das bisher jemals ein Gerichtsverfahren ähnlicher Art war. Höchstens der Versuch Apples gewerbliche Verkäufer von PCs mit OS X unter Druck zu setzten ... wobei es selbst da glaube ich keine Urteile gab.

  • Naja die werden sich (ob wohl es ja nicht gilt) auf ihre tolle eula berufen;)
    Als ich im Apple Store in Hannover war konnten die mir nicht Mal ihre MacBooks erklären:(

    Mit freundlichen Grüßen




  • Um eines vorwegzunehmen.


    Die End-User-License Agreements von Apple widersprechen eindeutig EU-Recht.


    Jeder der eine Retail DVD von Apples Betriebssystem kauft erwirbt laut EU-Bestimmungen
    das Recht das Apple Betriebssystem auf genau einem Rechner zu installieren. Wer das System
    auf mehreren Rechner installieren will, benötigt also für jeden Rechner eine eigene Retail-DVD.


    Das ist aber bei Windows auch nichts anderes. Die Apple Retail-DVD kostet EUR 29,-. Eine Windows
    10 Pro Lizenz bekommt man um das selbe Geld.


    Die Benutzung von Hackintosh-PCs erfolgt immer ohne Support von Apple. Bestimmte Funktionen bzw.
    Apps wie FaceTime von Apple nutzen zu können, setzt eine eindeutige SMBIOS-Kennung des Rechners vorraus,
    die der Logik der Seriennummerngenerierung von Apple entspricht.


    Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind seit Jahren geklärt. Wer aus Eigeninitiative Hackintosh-PCs baut,
    der wird von Apple rechtlich auch nicht belangt werden können. Wer allerdings damit versucht gewerblich
    Geld zu verdienen, wird bald mit den Apple Rechtsanwälten Kontakt bekommen. Dem Einsatz in Schulen
    steht aus rechtlicher Sicht nichts im Weg, wenn für jeden Hackintosh-PC eine Retail-DVD gekauft wurde.

    iMac 14.2:
    GA Z97-D3H:
    Intel I7-4790, 16 GB-RAM, MSI Radeon RX 6600XT, Sonoma, OpenCore


    Apple Originale

    MacBook Pro 13.3, 16 GB, 500 GB SSD (Verkauf siehe Marktplatz)

    MacBook Pro 14, M2 Max, 32 GB, 1 TB SSD

    iPad Air 10.5 Zoll 3. Generation

    iPhone SE 2022




  • Ok, danke....
    Dann thematisier ich das mal

    Mit freundlichen Grüßen




  • Da gibt es allerdings ein Problem:


    Privat ist unentgeltlicher Aufwand, für den eigenen Nutzen, um das hinzubekommen.


    Wer jetzt, in welcher Funktion auch immer, bei seinem Arbeitgeber dies macht ...


    Da kann man juristisch schon etwas Unangenehmes ableiten, da ja der Nutzen beim Arbeitgeber verbleibt, der einen bezahlt.

  • Ne,
    Ich bin Schüler;)

    Mit freundlichen Grüßen




  • Oder er installiert das und ich erklär das nur

    Mit freundlichen Grüßen




  • So wird der Steve das sicher nicht gemeint haben aber ich sehe es ähnlich, wo kein Kläger da kein Richter :D


    MacOS ist lediglich durch die EULA an Apple Hardware gebunden und eben diese EULA bzw. deren Gültigkeit ist im europäischen Bereich mehr als umstritten oder mit anderen Worten sie ist hier, wie so viele andere EULA's im übrigen auch, schlicht nicht oder zumindest in Teilen nicht gültig. Eine EULA entspricht grob gesagt den uns bekannten allgemeinen Geschäftsbedingungen und diese unterliegen in aller Regel engen rechtlichen Vorgaben um überhaupt eine rechtliche Relevanz entfalten zu können. Die meisten EULA's halten diesen Vorgaben nicht mal im Ansatz stand und sind somit rechtlich nicht relevant. Die Hersteller sind sich dieses Problems durchaus bewusst und somit versuchen sie gar nicht erst die eigenen Regeln rechtlich gegen Privatpersonen oder nicht kommerziell handelnde Organisationen durchzusetzen.


    Solange macOS nicht einfach irgendwo aus dem Netz geladen wurde sondern Apple der Lieferant der Software war (DVD, AppStore) gibt es da wenig bis nichts zu bemängeln und auch wenig bis keine Grundlage für irgendwelche möglichen rechtlichen Repressalien. Ergo ich würde es einfach machen und Punkt...

  • griven

    Hat das Label Erledigt hinzugefügt