Bei >= Mavericks kommt aber gar kein Kaufvertrag zu Stande
Die Software erhält doch lediglich ein kostenfreies Update und basiert damit auf der ursprünglich gekauften Version = SnowLeopard...
Abgesehen davon ist der Kauf kostenloser Software ebenfalls ein Erwerb. Kostenlos veröffentliche Software hat häufig Endbenutzer-Lizenzverträge die akzeptiert werden müssen. Der Fakt das die Software gratis ist, macht hier in DE den Vertrag nicht gültiger als bei identischen Verträgen von mit Unkosten belasteter Software. Es ist lediglich eine einseitige Willenserklärung des Urhebers.
Was eindeutig rechtwidrig ist, ist die Verbreitung von Distros, denn mit dem erstmaligen Erwerb der Software hat der Verbreiter immerhin kein Verbreitungsrecht für Bastel-OSX-Versionen erworben.
Was IM da macht, ist auf deren Seite auch sinnvoll denn es handelt sich hier nicht um eine deutsche Seite welche mithilfe des deutschen Rechts zu beurteilen ist, immerhin ist eine nach dem Kauf akzeptierte EULA in Amerika rechtskräftig. Distros aufgrund von Bastelei zu verbieten ist also ein gutes mittel gegen Support Probleme, einen weiteren Rechtsverstoß (abgesehen von der Installation von OS X auf non-Apple-Rechner, die dort illegal ist) und gegen das meiner Meinung nach problematische Prinzip die Arbeit anderer kostenlos zur Verfügung zu stellen.