Kapitulation vor dem Staat, DSGVO verbietet Street-Fotografie (quasi)

  • Hallo Zusammen,


    tja, gut möglich, dass dies mein letzter Thread hier im Forum ist, denn die "DSGVO" (bekannt aus zahllosen eMails in Eurem Postfach) verhagelt mir nicht nur die Laune beim Prüfen der Mails, sondern erst recht den Spaß am Fotografieren. Was einige als "übertrieben" bezeichnen würden (und vermutlich werden), ist für mich persönlich das Ende der Fotografie.


    Worum geht es?
    Es geht darum, dass die DSGVO das "KUG" (Kunst Urheber Gesetz) aushöhlt und somit Menschen, die nicht gerade für die Presse rumlaufen schlicht die Möglichkeit entzogen bekommen einfach Fotos im Stil von "Street" anzufertigen. Für jedes Foto MÜSSEN die abgebildeten Personen ihre Zustimmung geben, schon bevor das Foto gemacht wird. Der Grund sind die (EXIF)-Daten, die in der Kamera (oder dem Smartphone (dort mit GPS, sofern es nicht gezielt abgeschaltet wurde)) gespeichert werden. Die abgelichteten Personen wären trackbar, Foto + Position halt. Das ich vor dem Foto eine schriftliche Genehmigung habe, ist natürlich Schwachsinn und wiederspricht der Idee der Streetfotografie. Es drohen drakonische Strafen von bis zu 20 Millionen Euro!


    Natürlich kann man nun sagen: Na und? Derjenige muss das ja erstmal wissen und dann auch den Fotografen ermitteln und eine Anzeige erstatten. Das ist richtig, die Chance besteht aber. Kurz gesagt: man steht ja quasi permanent mit einem Bein im Knast.


    Es gilt übrigens auch, wenn Ihr Fotos mit Eurem Smartphone macht und in soziales Netzwerk hochladet, denn Ihr veröffentlicht die Fotos. Könnt Ihr jetzt vergessen. Eine Ausnahme: Versammlungen und Menschenmengen. Dort gibt es eine Ausnahme, weil es dem Fotografen (oh welcher Hohn) nicht zuzumuten ist, alle Menschen um schriftliche Erlaubnis zu bitten.


    Für mich persönlich fällt damit (Fotografie) ein Dominostein der die ganze Nutzung meines PCs ("Hackintosh") überflüssig macht. Sehe ich mir die Nutzung der letzten 10 Jahre an, nutzte ich ihn zu 95% (locker) für die Bildbearbeitung. Damit ist der PC nur noch für 5% wie surfen (mache ich eher über das Smartphone oder Tablet mittlerweile) und Office-Anwendungen nötig. Sprich: mein PC wird die meiste Zeit des Jahres ausgeschaltet bleiben. Spiele sind eh nicht so mein Ding, also auch kein Grund die Kiste einzuschalten. Keine Ahnung, was ich früher so am Rechner noch gemacht habe (naja gesurft, gechattet), aber für mich fällt quasi damit die Existenzberichtigung im eigenen Haushalt. Meine Kamera werde ich als Konsequenz verkaufen, denn Familienfotos kann ich mit dem Smartphone machen, wo ich schöne Erinnerungen machen kann mit einem Gerät, dass ich immer dabei habe (gerade bei der Sony a7 aus Gewichtsgründen ist dies nicht der Fall). Meine "künstlerische" Fotoarbeit endet hier. Natürlich Landschaften, Stillleben oder Macros wären Optionen, aber das wird mir persönlich zu langweilig auf Dauer. Nein, ich ziehe hier die Reißleine, habe einen tierischen Hals auf unsere Politiker, die diesen SCHEI**DRECK durchgewunken haben und nicht wie beispielsweise Schweden ausnahmen für Fotografen gemacht haben. Street war in Deutschland schon immer "heikel", aber jetzt ist es bei hohen Strafen verboten. Mit der Meinung bin ich nicht alleine, ich verlinke Euch hier mal zwei Videos (für die Interessierten) die sich mit dem Thema beschäftigen.


    "Das Ende" & "DSGVO für Fotografen - Was kommt?"


    Wie ist Eure Reaktion zu diesem Thema (sofern es Euch betrifft)?


    Ciao
    Dennis


    PS. Das wurde hier ein wenig in Rage geschrieben, der Thread hier hilft aber bisher super etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
    PPS. Eben in einem anderen Thread geschrieben: "so langsam kommt hier eine gewisse Trotzigkeit durch (ich will mir mein wichtigstes Hobby nicht kaputt machen lassen!)." uns so ist es auch.

    2 Mal editiert, zuletzt von klein2 ()

  • In der heutigen Zeit scheint es nicht so schlimm zu sein, wenn es nur ein paar Leute trifft. Solange es nur die anderen erwische, sei alles ok.
    Ich habe mich viele Stunden mit diesem Dsgo beschäftigt, ohne dass ich sagen könnte, ich wäre irgendwie sicher. Im Gegenteil hat es micht enttäuscht und zornig gemacht. Grauhaarige Wissenschaftler haben in Brüssels Kellern einen Leviathan gezüchtet, den sie selbst nicht mehr beherrschen.

    Hacken ⛏️⛏️
    Haken ✔️

    .

    anscheinend: es sieht so aus als ob, und wird wohl stimmen

    scheinbar: es sieht so aus als ob, stimmt aber nicht

  • Also auf eine 20 Millionen Euro Strafe musst du dich nicht gefasst machen da hier immer noch das Recht auf die gleichstellung besteht.


    SO gesehen kannst du dir schnell ein loophole basteln mach dich für 45 Euro selbständig als Freelancer im Bereich der Fotografie.


    Habe immer einfach wenn dich jemand anspricht ne Visitenkarte und ein ja ich darf dich Fotografieren formular dabei wenn sie dich drauf ansprechen.


    Hier ist aber auch einfach ganz wichtig klar zu unterscheiden DU bist eine Privat Person und KEIN unternehmen.


    Hier mal nen nettes Video dazu

    Mit freundlichen grüssen KayKun

  • Zum Thema DSGVO in der Fotografie hat die Politik inzwischen klar Position bezogen. Die KUG bleibt weiterhin übergeordnet gültig also alles halb so wild. Vielleicht erstmal nicht verrückt machen lassen von dem vielen halb garen Kram der da im Moment im Netz rumgeistert :D

  • @KayKun Naja, ich hatte ja auch "bis zu" geschrieben ;) Das Video schaue ich mir gleich mal an. Danke für die Verlinkung!


    Also Freelancer zu Arbeiten schließt aber auch ein, dass Du Steuern zahlst, Dich beim Finanzamt anmeldest usw; ich war jahrelang als Freelancer tätig. Das ist definitiv nichts, was ich nochmal machen möchte. Aber ja, man kann sich auch als "Blogger" einen Presseausweis für 50€ kaufen, aber der löst das Problem ja leider auch nicht völlig. Hier noch der Link zum Pressausweis für Fotografen.


    @griven Das KUG wird aber von der DSGVO überschrieben - zumindest ist das mein Kenntnisstand (s. auch verlinkte Videos).

  • Genau hier gibt es ein Riesenproblem. Ein Profi kann sich vielleicht noch auf KUG berufen, aber ein Amateur wird vom Dsgo in den Hintern gebissen.
    Dieses Gesetz wird in Zukunft massenhaft verletzt werden, weil es von 70% der Leute gar nicht verstanden wird. Man müsste also annehmen, dass es nicht haltbar sein wird, aber es gibt ja auch noch AGBs, obwohl bestimmt 80% der Betroffenen diese gar nicht erst lesen oder verstehen.


    Und ob KUG oder Dsgvo Vorrang haben, wird ähnlich entschieden wie Fragen, ob Diesel in Städten verboten sein sollen (Politik sagt nein, Hamburg sagt ja) oder Gez (Politik sagt, es sei keine Gebühr oder Steuer, Gericht weiß es noch nicht).

    Hacken ⛏️⛏️
    Haken ✔️

    .

    anscheinend: es sieht so aus als ob, und wird wohl stimmen

    scheinbar: es sieht so aus als ob, stimmt aber nicht

    3 Mal editiert, zuletzt von Wolfe ()

  • Finde es super, dass man mich nicht einfach random ablichten und das hochladen darf. Trotzdem ist's jetzt ein wenig zu früh für harte Konsequenzen, weil es immer noch Unsicherheiten gibt, wann man sich auf as KUG berufen kann und, wann das DSGVO gilt.


    EDIT: Ich würde beim Thema Jura generell kaum jemandem vertrauen, aber dann noch LeFloid... glaube nicht, dass es sehenswert ist.

  • Es geht nicht nur um Hochladen und Veröffentlichung. Es geht um das Erfassen. Du machst ein Bild von deinem neuen Auto und im Hintergrund läuft jemand durchs Bild und ist auf dem Foto erkennbar.


    Nicht erlaubt, auch wenn das Foto nur für dich ist und
    niemandem gezeigt wird.


    Ausnahmen sind die institutionalisierte Presse.
    Ich bezweifle dass da Blogger dazu gehören.

  • ASUS WS X299 SAGE/10G i9-10980XE • DDR4 64GB • SSD 970 PRO 1TB • Thunderbolt3 Titan Ridge • 2x AMD Radeon VII • BMD DeckLink 4K Extreme 12G

    ASUS PRIME X299-DELUXE i9-9940X • DDR4 64GB • SSD 960 PRO 1TB • Thunderbolt3 Titan Ridge • 2x AMD Radeon RX Vega 64 • BMD Intensity Pro 4K


    Ordnung ist die primitivste Form von Chaos. (Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger)

  • @Brumbaer Ganz genau. Dann noch veröffentlichen (eigene Webseite, Forum (wie dieses) oder 500px etc): um Gottes Willen.

  • @Download-Fritz aber genau darum geht es ja er selbst und seine Truppe ist davon betroffen. Er selbst Hatte mehrere Semester Jura gemacht bevor er sich fürs Soziale entschieden hatte. Aber egal.


    Auch er und seine Truppe sind Politisch sehr Aktiv und wenn sie zu dem thema ein Vid machen ist dies auch sehr gut Recherchiert und so verarbeitet das jeder es versteht deshalb die verlinkung.


    Somit vlt mal angucken und eine meinung bilden bevor man auf grund eines Names einfach nein sagt.


    Ich muss mich gerade Beruflich sehr mit der DSVGO auseinander setzen und kann eigentlich sagen das er nichts falsches gesagt hat es super erklärt hat und vor allen sehr gut für den Medien Bereich in Bezug auf Foto und Videografie bezogen hat.

    Mit freundlichen grüssen KayKun

  • Es geht nicht nur um Hochladen und Veröffentlichung. Es geht um das Erfassen. Du machst ein Bild von deinem neuen Auto und im Hintergrund läuft jemand durchs Bild und ist auf dem Foto erkennbar.


    Das war eine Meinung zum Konzept, nicht zur speziellen Implementierung. Im Prinzip gilt, was ich gesagt habe, weil durch das Ansetzen schon beim Aufnehmen sich die Frage nach dem Hochladen gar nicht erst stellt, aber ja, ich hätte es präziser formulieren können.
    Bei deinem Beispiel könnte es, wenn man zum Beispiel in einer engenen Einfahrt steht, Zufall sein, ob jemand einem in diesem Moment vor die Linse springt und man ihn aus Versehen miterfasst. Da die Richtiger aber nicht jeglicher Kompetenz beraubt werden, würde soetwas bei darauffolgender Löschung sicherlich unter keinen Umständen (eine sich tatsächlich über soetwas beschwerende Person angenommen) irgendwelche Folgen nach sich ziehen. Aber ja, auch in diesem Fall wäre ich dafür, das Foto zu löschen und einfach neu zu schießen.


    @Download-Fritz aber genau darum geht es ja er selbst und seine Truppe ist davon betroffen. Er selbst Hatte mehrere Semester Jura gemacht bevor er sich fürs Soziale entschieden hatte. Aber egal.


    Ich gehe lieber nach erwiesener Kompetenz und nicht nach Studiensemestern.


    Auch er und seine Truppe sind Politisch sehr Aktiv und wenn sie zu dem thema ein Vid machen ist dies auch sehr gut Recherchiert und so verarbeitet das jeder es versteht deshalb die verlinkung.


    Das Runterbrechen ist sicherlich gut für das Grundverständnis oder vielleicht noch, um aus den Aussagen heraus Quellen zu recherchieren, aber verlässlich sicher nicht. Von seiner "Truppe" weiß ich nicht viel, seine "Nachrichten" ("LeNews") sind aber teils übersäht von gröbsten Recherchefehlern, selektivem Informationsfluss, subjektiver Meinung zwischen (teils vermeindliche) Fakten gemengt, etc. Dass er betroffen ist, ist ebenso kein Garant für auch nur hinreichende Recherche. Das Video hätte man im Übrigen in drei Sätzen zusammenfassen können, es bestand hauptsächlich aus Wiederholungen und Variationen von "nicht alles, was über das Gesetz erzählt wird, stimmt so" und "Datenschutz gab' es vorher schon"...


    Somit vlt mal angucken und eine meinung bilden bevor man auf grund eines Names einfach nein sagt.


    Das ergibt keinen Sinn. Wenn ich ihm mangelnde Recherchequalitäten vorwerfe und das Gesetz selbst nicht studiert habe, kann ich das Video weder anhand des Namens, noch anhand des Inhalst beurteilen. Ich rate davon ab, sich darauf zu verlassen und ich rate in jedem Fall zu weiterer Quellenrecherche. Da die weitere Quellenrecherche alles im Video Gesagte beinhalten wird, wird das Schauen des Videos in jedem Fall eine Zeitverschwendung sein.

  • Heise schreibt „eine notwendige Zumutung, die dazu beiträgt, die Selbstbestimmung im Zeitalter umfassender Informationsverarbeitung zu bewahren“
    Selbstbestimmung ist nur dann gegeben, wenn man relevante Vorgänge versteht. In Bezug auf Dsgvo sehe ich jetzt schon Forderungen nach einem neuen Schulfach auf uns zukommen.

    Hacken ⛏️⛏️
    Haken ✔️

    .

    anscheinend: es sieht so aus als ob, und wird wohl stimmen

    scheinbar: es sieht so aus als ob, stimmt aber nicht

    Einmal editiert, zuletzt von Wolfe ()

  • @Download-Fritz Lass mich mal ein Bild skizzieren: Ich stehe in einer kleinen Gasse in einer Kleinstadt, es laufen permanent 2-3 Leute durch das zukünftige Bild. Jetzt müsste ich erst einmal diese 2-3 Personen anhalten, fragen ob ich bitte ein Foto machen dürfte, natürlich habe ich einen Vertrag "zufällig" dabei. Alle 2-3 unterschreiben und stellen sich wieder hin; ich mache das Foto und teile es mit denen per eMail. Alles gut.


    Mal im Ernst - WTF? - das ist überhaupt nicht möglich. Mal abgesehen davon, dass diese 2-3 Leute vermutlich in verschiedene Richtungen laufen, wäre das Bild unter solchen Idealbedingungen gestellt und damit eh für die Tonne. Dazu kommen dann höchstwahrscheinlich weitere Leute, die ich wiederum fragen müsste. Das ist das, was die DSGVO aber nun vorschreibt.

  • Du hast nach Meinungen gefragt und, weil es auf so ziemlich jeder Plattform zu einem Kreiswichs a la "das ist doch komplett lächerlich wird!", wollte ich einwerfen, dass es tatsächlich Leute (wie mich) gibt, die nicht einfach fotografiert werden wollen. Ich wollte weder eine detailierte Gesetzesanalyse machen, noch dir dein Fotografendasein absprechen... welches Recht höher wiegt - das Recht, Fotografien anzufertigen und das Recht am eigenen Bilde -, lässt sich stundenlang diskutieren und wird im Endeffekt willkürlich entschieden.

  • Heise schreibt „eine notwendige Zumutung, die dazu beiträgt, die Selbstbestimmung im Zeitalter umfassender Informationsverarbeitung zu bewahren“
    Selbstbestimmung ist nur dann gegeben, wenn man relevante Vorgänge versteht. In Bezug auf Dsgvo sehe ich jetzt schon Forderungen nach einem neuen Schulfach.


    Dann noch mal lesen. Im Prinzip gilt, fast alles davon kennen wir schon lange, nichts ist wirklich neu. Selbstverständlich galt auch vorher schon das Recht auf informelle Selbstbestimmung, Recht am eigenen Bild, Recht auf Privatsphäre. Neu sind verbindliche Regelungen, wie Betroffene sich schützen können, welche Wege einschlagen werden, welche Rechte ich habe und wie mit "Übeltätern" umgegangen wird.




    Diese Fallbeispiele wie "in einer Toreinfahrt stehen und Bild knipsen und dann kommt zufällig jemand um die Ecke" – sind doch grotesk. Damit mache ich mich nicht "strafbar". Ich sollte aber – wie immer und überall – über notwendige Konsequenzen bescheid wissen. Ich sollte ein solches Foto einfach nicht verwenden. Und wenn der das bemerkt hat und gleich rumzetert, dann werde ich eben das Foto gleich löschen.


    Zitat von klein2


    Ich stehe in einer kleinen Gasse in einer Kleinstadt, es laufen permanent 2-3 Leute durch das zukünftige Bild. Jetzt müsste ich erst einmal diese 2-3 Personen anhalten, fragen ob ich bitte ein Foto machen dürfte, natürlich habe ich einen Vertrag "zufällig" dabei. Alle 2-3 unterschreiben (…) Das ist das, was die DSGVO aber nun vorschreibt.


    Das stimmt überhaupt nicht. Es ist nur eine Form einer Absicherung. Und die gab es so auch schon vor dem DSGVO. Und wer sich NUR darauf verlässt, ist eh verlassen. Denn es kann eh jederzeit widerrufen werden …



    Interessant jedenfalls finde ich, dass sich endlich mal in breiter Ausprägung (zwangsläufig?) mit Datenschutz befasst wird. Ist aber keineswegs so, als hätte es den vor einigen Tagen noch nicht gegeben …

    ASUS WS X299 SAGE/10G i9-10980XE • DDR4 64GB • SSD 970 PRO 1TB • Thunderbolt3 Titan Ridge • 2x AMD Radeon VII • BMD DeckLink 4K Extreme 12G

    ASUS PRIME X299-DELUXE i9-9940X • DDR4 64GB • SSD 960 PRO 1TB • Thunderbolt3 Titan Ridge • 2x AMD Radeon RX Vega 64 • BMD Intensity Pro 4K


    Ordnung ist die primitivste Form von Chaos. (Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger)

    Einmal editiert, zuletzt von apfelnico ()

  • @Download-Fritz Das war auch gar nicht gegen Dich gezielt und ja, natürlich gibt es Menschen die nicht gerne fotografiert werden und ich selber gehöre paradoxer Weise irgendwie auch dazu. Das Recht am eigenen Bild ist in der Tat ein Thema, welches es vorher schon gab.


    In dem von @apfelnico verlinkten Artikel von Heise wird übrigens folgendes zu dem Thema geschrieben:


    Zitat

    Bisweilen nimmt die Debatte auch bizarre Formen an. Dies gilt etwa für die ungeprüft verbreitete Behauptung, digitale Fotografien oder deren Veröffentlichung seien zukünftig generell nur noch mit ausdrücklicher, informierter Einwilligung der abgebildeten Personen zulässig. Zum Glück haben inzwischen Vertreter des Bundesinnenministerium und der Datenschutzbehörden klargestellt, dass die Vorgaben des Kunst-Urheber-Gesetzes (KUG) auch weiterhin gelten.


    Ein Freibrief ist das jetzt nicht, hier würde ich mir weitere ausführlichere Informationen wünschen.

  • Die gibt es direkt beim BMI https://www.bmi.bund.de/Shared…nschutzgrundvo-liste.html :D
    Wenn man da ein wenig runter scrollt kommt man zum Passus "Unter welchen Voraussetzungen ist das Anfertigen und Verbreiten personenbezogener Fotografien künftig zulässig?" der genau beschreibt was bzw. was eben nicht geht. Hier mal nur der erste Absatz


    Zitat

    Die Datenschutz-Grundverordnung führt zu keinen wesentlichen Veränderungen der bisherigen Rechtslage im Umgang mit Fotografien. Die Anfertigung und Veröffentlichung einer personenbezogenen Fotografie unterliegt den allgemeinen Regelungen des Datenschutzrechts. Wie bisher auch dürfen Fotos nur verarbeitet werden, wenn die betroffene Person eingewilligt hat oder eine Rechtsgrundlage dies erlaubt.

  • In den letzten Jahren wurde das KUG millionenfach und tagtäglich überschritten und dies nicht geahndet, denn das Recht am Bild gibt es hier schon lange. Man überlege sich nur mal wie viele Bilder täglich auf Plattformen wie Facebook hochgeladen werden, welche dritte Personen zeigen, von denen sich für diese Veröffentlichung sicherlich keine Erlaubnis eingeholt wurde. All dies stellt praktisch immer eine Verletzung des KUG dar. Aber wo kein Kläger, da kein Richter...
    Ich glaube, dass sich auch das DSGVO auf lange Sicht in den Köpfen der Menschen extrem entschärfen wird. Natürlich gibt es nochmal deutliche Unterschiede zwischen KUG und DSGVO, aber das ändert ja nichts an der allgemeinen Einstellung der Menschen zu derartigen Rechtsverstößen und der Kleinlichkeit bei der Konsequenzenwahl. Wir befinden uns jetzt vielleicht in der heißen Übergangsphase, ich würde jedoch niemanden raten das Handtuch zu schmeißen bevor sich etwas überhaupt erst etabliert hat und die Folgen im Alltag wirklich absehbar sind.
    Der Großteil der Menschen wissen imho noch nicht einmal über das DSGVO und die Konsequenzen für einen jeden bescheid. Das hier plötzlich aus heiterem Himmel tausende Otto-Normal-Facebooker abgemahnt werden und kleinen Vereinen 20 Mio Euro Strafen aufgebrummt werden sehe ich als extrem unwahrscheinlich an. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip mag vielleicht wage formuliert sein, aber ich glaube dass hier bei kleinen Übertretungen in Zukunft primär als "angemessene" Konsequenz erstmal Warnungen ausgesprochen werden. Kleine Firmen und Privatpersonen anzuketten war sicherlich nie die Idee hinter einem allgemeinen Datenschutzrecht.

    Du kommst bei deinem Problem nach dem unendlichsten Versuch nicht weiter? Dann schreib mir eine Nachricht für eine TeamViewer Sitzung. Nur wenn es gar nicht mehr weiter geht!
    Alle anderen Fragen und Anliegen gehören ins Forum.

  • @griven Danke für den Link! Unterstreicht meinen Kommentar: "Street war in Deutschland schon immer "heikel", [...]".