Rechtliche Situation in Österreich

  • Hallo!


    Ich bin ganz neu hier. Ich verwende derzeit noch einen »echten« iMac (27" late 2012) und ein »echtes« Macbook-Pro (15" mid 2009), möchte aber, sobald Mojave auf den Markt kommt, auf zukunftssichere Hackintosh-Lösungen umsteigen.


    Ich lese gerade das Wiki durch, und in https://www.hackintosh-forum.d…/?category=30-Allgemeines lese ich:


    Zitat

    Apple verbietet die Installation von OS X auf non-Apple Rechnern mit ihrer EULA. Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ist in Deutschland nicht gültig, ...

    ... Gedanken, Post von Apples Anwälten zu bekommen, braucht sich in Deutschland niemand machen.


    Ich lebe nun aber in Österreich, wo bekanntermaßen keine deutschen Gesetze gelten, sondern österreichische. Die Gesetze der beiden Länder sind zwar oft recht ähnlich, aber leider auch sehr oft völlig unterschiedlich. Daher hilft mir als Österreicher eine Aussage zur rechtlichen Situation in Deutschland leider gar nichts.


    Gibt es ähnliche Aussagen, wie sie über Deutschland gemacht wurden, auch über Österreich?
    Ich denke auch in anderen Ländern (Schweiz, andere EU-Staaten) hätte man gerne Gewissheit.
    Ich möchte anregen, entsprechende Information ins Wiki einzutragen falls sie schon bekannt sind.

  • Das müsstest du heraus finden !!


    Das Problem ist das es in Deutschland klar nicht nur Für Apple gilt ! Sondern für alle Hersteller ! Keine Software an Hardware Bindung.


    Einfach mal Googeln für dein Land.


    Bitte keine Supportanfragen per PM bzw. auf meiner Pinnwand. Dafür ist das Forum da!

  • Danke für die Rückmeldungen!


    Ich kenne einen österreichischen Anwalt, der sich auf IT-Recht spezialisiert hat. Den werde ich mal fragen, und dann werde ich hier posten, was er dazu sagt.

  • @Hubert1965


    Hallo & :welcome3:



    Achtung meine Meinung, keine Rechtsberatung!


    Also, wenn du die Software frei zugänglich aus einer offiziellen Quelle runterladst dann verstößt du auch gegen kein Urheberrecht. Und so machen wir es hier ja, laden dass OS aus dem AppStore oder kaufen uns sogar die original DVDs!


    Wenn es jetzt in Österreich rechtens ist das Apple die Nutzung seiner Software auf fremder Hardware verbietet & jemand mach dies dann doch. Ist dies eine Vertragsverletzung, nämlich des Lizenzvertrag!


    Also könnte man Maximal deswegen verklagt werden, aber Apple macht sich diese Arbeit nicht. Selbst in den USA nicht, die ja das Mutterland der Prozesse sind! :D


    Das würde Apple auch mehr schaden als nützen. Negative Aufmerksamkeit: "Apple geht mit geballter Konzernmacht gegen kleiner Gruppe von Computerbastlern vor" ;)


    Einzig wo Apple schon gegen etwas unternommen hat, Firmen die fertige Hackis mit aufgespieltem MacOS verkaufen. Also kommerzielle Geschichten.

    1. System (iMac19,2):

    Gigabyte H370 HD3 | Intel i5-9400f 6x2,9Ghz | Gigabyte Radeon RX 570 4GB | Fenvi Broadcom BCM943602CS | Crucial Ballistix Sport 16GB 2x8GB DDR4 2400MHz | SSDs 2x Samsung 970 EVO Plus 250GB 1x Samsung 860 QVO 1TB & 1x WD Blue SN570 1TB | macOS Sonoma 14.5 | Windows11 Pro x64 v23H2 | OpenCore v1.0 & OCLP 1.5


    2. System (MacbookPro12.1): Link

    Echtes Macbook | Hardware Upgrade: Samsung 970 EVO Plus 512GB | macOS Sonoma 14.5 | Windows11 Pro x64 v23H2 | OpenCore Legacy Patcher v1.5


    1. Smartphone (iPhone 12): Link

    Violett | 128GB | iOS 17.5.1 | SIM Karten Umbau von Single auf Dual SIM Kartenleser


    2. Smartphone (iPhone XS): Link

    Space Grey | 512GB | iOS 17.5.1 | Gehäuse Tausch gegen eins im Design vom iPhone 14pro

  • wo kein kläger, da kein richter.
    was wollen die von apple denn da verbieten?
    deine lizenz ist legal und darfst sie auf allen geräten nutzen.


    Schliesslich hast du zwei angebissene äpfel ;)

  • Hey @huber1965! Hier in die Niederlande ist es NICHT erlaubt MacOS auf fremd-hardware zu benutzen.

  • Ich denke es darf einfach nicht kommerzialisiert werden. Ich gehe davon aus, rechtlich ist es ok, aber man verstösst gegen Firmeninterne Allgemeine Geschäftsbedingungen. Denn wenn es in einem Land ein Gesetzt gibt, dass Software nicht an spezielle Hardware gebunden ist, dann ist dieses Gesetz stärker als irgendwelche Lizenzbestimmungen oder AGB's einer Firma. Eigentlich müsste diese Firma dies auch anpassen, denn ihre AGB's oder Lizenzbestimmungen verstossen unter Umständen gegen gesetzt des jeweiligen Landes. Also könnte man den Spiess umdrehen. So macht es Apple mit der Angst des Users und weiss genau, dass sie das nicht zu heiss kochen sollten. Denn es könnte auch hinten raus gehen.

  • ... wenn du die Software frei zugänglich aus einer offiziellen Quelle runterladst dann verstößt du auch gegen kein Urheberrecht.


    Das ist mir klar, war aber ohnehin nicht das Thema.



    Zitat

    Wenn es jetzt in Österreich rechtens ist das Apple die Nutzung seiner Software auf fremder Hardware verbietet & jemand mach dies dann doch. Ist dies eine Vertragsverletzung, nämlich des Lizenzvertrag!


    Genau. Das ist das Thema. Genau darum geht es hier.



    Zitat

    Also könnte man Maximal deswegen verklagt werden, aber Apple macht sich diese Arbeit nicht.


    Apple kann seine Meinung aber jederzeit ändern, sogar dann, wenn wir das für unsinnig halten. Mir geht es nicht darum, ob sich Apple diese Arbeit machen will. Ich will mir nicht den Kopf über Apples Motivation zerbrechen.
    Mir geht es darum, wie es ausgehen würde, wenn sich Apple diese Arbeit doch mal macht. Es geht mir um Rechtssicherheit.



    ----



    wo kein kläger, da kein richter.
    was wollen die von apple denn da verbieten?
    deine lizenz ist legal und darfst sie auf allen geräten nutzen.


    Die EULA für die aktuelle Version von MacOS findet man hier: https://images.apple.com/legal/sla/docs/macOS1013.pdf Dieses Dokument ist mehrsprachig, es enthält einen deutschsprachigen Abschnitt, und dort steht:


    Zitat von Apple

    J Sonstige Nutzungsbeschränkungen. Die in dieser Lizenz gewährten Rechte gestatten es dir nicht und du verpflichtest dich, es zu unterlassen, die Apple-Software auf jeglichen nicht von Apple stammenden Computern zu installieren, zu verwenden oder auszuführen oder Dritten dies zu ermöglichen.


    Eine Lizenz ist weder legal noch illegal. Das ist einfach ein Vertrag, und der kann gültig oder ungültig sein, wobei auch einzelne Teile unabhängig von anderen gültig oder ungültig sein können.
    Und in diesem Vertrag steht klipp und klar: Ich darf das MacOS NICHT auf allen Geräten nutzen. Und mich interessiert nun, ob genau diese eine Klausel in Österreich gültig ist. Laut Hackintosh-Wiki ist sie in Deutschland ungültig, laut jboeren ist sie in einem anderen EU-Land, nämlich den Niederlanden hingegen sehr wohl gültig. Ich würde nun gerne wissen, wie die Situation in Österreich ist.



    ---



    Ich denke es darf einfach nicht kommerzialisiert werden.


    So etwas kommerziell zu machen erhöht sicherlich die Wahrscheinlichkeit, von Apple dafür belangt zu werden, das liegt wohl auf der Hand. Aber die EULA unterscheidet da eben nicht zwischen kommerzieller Vermarktung von Hackintoshs und Hackintoshs für den Privatgebrauch. In der EULA steht ganz klar, dass es für alle verboten ist.


    Zitat

    Ich gehe davon aus, rechtlich ist es ok, aber man verstösst gegen Firmeninterne Allgemeine Geschäftsbedingungen.


    Allgemeine Geschäftsbedingungen können niemals firmenintern sein. Es sind GESCHÄFTS-Bedingungen, sie beziehen sich daher auf Geschäfte, also um Vorgänge, die eine Firma mit jemandem außerhalb der Firma macht. Aber es geht ohenhin nicht um die AGB, sondern um die EULA (End User License Agreement), also um den Vertrag, den Apple mit dem Endnutzer abschließt. Und wenn man gegen einen Vertrag verstößt, ist das rechlich niemals ok.


    Zitat

    Denn wenn es in einem Land ein Gesetzt gibt, dass Software nicht an spezielle Hardware gebunden ist, dann ist dieses Gesetz stärker als irgendwelche Lizenzbestimmungen oder AGB's einer Firma.


    Gesetze sind immer stärker als Verträge. Wenn ein Gesetz und ein Vertrag einander widersprechen, gilt immer das Gesetz.


    Zitat

    Eigentlich müsste diese Firma dies auch anpassen, denn ihre AGB's oder Lizenzbestimmungen verstossen unter Umständen gegen gesetzt des jeweiligen Landes.


    Nein. Es ist vollkommen legal, Verträge zu schreiben, die Gesetzen widersprechen. In so einem Fall gilt die Klausel, die im Widerspruch zum Gesetz steht, ganz einfach nicht. Das geschieht sogar recht häufig, und meist ohne böse Absicht, einfach aus Unwissenheit. (Wenn der Vertrag unglücklich formuliert ist, kann der ganze Vertrag durch einen einzigen Widerspruch ungültig werden, aber so dumm ist Apple nicht.)


    (Achtung: Einem Gesetz widersprechen und gegen ein Gesetz verstoßen sind zwei verschiedene Dinge!)


    Es kann ja auch passieren, dass man einen Vertrag schreibt, der in allen Punkten mit dem Gesetz konform geht, und dann ändert die Regierung ein Gesetz, wodurch ein Widerspruch zwischen Vertrag und Gesetz entsteht. Dann widerspricht der Vertag dem Gesetz, aber der Autor des Vertrags kann da gar nichts dafür. Wie schon gesagt: In so einem Fall overruled das Gesetz ganz einfach die betroffene Stelle im Vertrag, der Rest des Vertrags bleibt gültig.


    Solche Widersprüche gibt es auch zwischen Landesgesetzen und Bundesgesetzen. Das deutsche Bundesland Hessen hat in seiner Landesverfassung noch die Todesstrafe stehen. Das widerspricht aber der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, daher ist der entsprechende Paragraph ungültig. Obwohl die hessische Landesverfassung die Todestrafe vorsieht, kann trotzdem niemand in Hessen hingerichtet werden.

    • Hilfreich

    Es ist eigentlich recht einfach: das Urteil, auf das sich in Deutschland immer wieder berufen wird, bezog sich auf ein Hardware-Software-Bundle von Microsoft. Kritikpunkt war damals, dass die fragliche EULA nicht vor Kauf einsehbar war, woraufhin ein deutsches Gericht diesen Passus für ungültig erklärt hat. Man hat angenommen, dass dieser Präzedenzfall bei rechtlichen Schritten seitens Apple gegen Hackintosher ebenfalls anwendbar wäre. Es gab in Deutschland aber nie einen entsprechenden Fall und damit auch keine gerichtliche Entscheidung gegen Apples EULA, wobei deren EULA ebenfalls bei physischen Installationsmedien (DVDs bis "Mac OS X Snow Leopard" (10.6) und der "Mac OS X Lion" (10.7) USB Stick) erst nach Kauf / Start des Installers ersichtlich war. Mag also sein, dass man mit diesen Versionen vor Gericht in Deutschland bestehen würde. Seit "OS X Mountain Lion" (10.8) lässt sich dieser Präzedenzfall aber auch in Deutschland nicht mehr anwenden, denn auch wenn man die Folgeversionen als Inhaber einer anderen gültigen Mac OS X / OS X / macOS Lizenz kostenlos erhalten kann, so muss man für diese jeweils einen neuen Lizenzvertrag abschließen - die jeweils zugehörigen EULA, welchen man in jedem Fall vor "Gratis-Kauf" (Lizenzvertragsabschluss) zustimmen muss und dafür natürlich auch zur Einsicht erhalten hat. Den darin enthaltene Passus zur Hardware-Bindung akzeptiert man dabei wissentlich, anders als im Microsoft-Fall. Akzeptiert man diesen nicht, drückt man dies dadurch aus, indem man nicht auf den "Akzeptieren/Ok/Laden/whatever" Button drückt - dadurch gibts keinen Vertrag und keinen OS Download. Wer dieses System aus dem AppStore oder illegalen Drittquellen bezogen hat und auf nicht-Apple-Hardware betreibt hat also keine gültige Lizenz, beziehungsweise keine Lizenz, beziehungsweise nicht das Recht, diese Software zu verwenden. Auch nicht in Deutschland. Und zur eigentlichen Frage: in Österreich gab es nichtmal einen vergleichbaren Präzedenzfall, wodurch man selbst mit Snow Leopard oder Lion ziemlich schlechte Karten hätte, wenn Apple etwas unternehmen wollte. Rechtliche Situation: Lizenzbruch > kein Lizenzvertrag > verboten > ganz dünnes Eis :D
    Wenn du Sanktionen seitens Apple oder anderer Lizenzwächter fürchtest, solltest du die Finger davon lassen.

    gez. Thogg Niatiz

  • Da ich jetzt einen Hackintosh gebaut habe, habe ich mich wieder mit der rechtlichen Frage befasst. Ich glaube, Thogg Niatiz hat mit seiner Einschätzung vollkommen recht, die man so zusammenfassen kann:


    Jeder, der auf Hardware, die nicht von Apple ist, ein Betriebssystem von Apple installiert, verstößt gegen die EULA (End User License Agreement) und kann daher von Apple verklagt werden. Diese EULA ist gültig (auch in Deutschland), weil man sie bereits VOR dem Download der Software lesen kann.


    Das heißt: Jeder, der einen Hackintosh baut, läuft Gefahr von Apple verklagt zu werden. Damit ist zwar nicht zu rechnen, weil der Imageverlust, den Apple damit riskieren würde, den Nutzen für Apple vermutlich um ein Vielfaches übersteigen würde, aber das ist eine reine Vermutung. Wenn Apple das will, kann Apple jeden, der einen Hackintosh baut, verklagen.


    Ich schreibe das, weil hier im Wiki diesbezüglich falsche Informationen stehen

    3. Rechtliches

    Autor des Beitrags: kuckkuck


    In dem (zugegeben unwahrscheinlichen) Fall, dass Apple einen Hackintosh-Bauer verklagt, könnte dieser in einem Gerichtsverfahren behaupten, dass er sich erst durch diesen Wiki-Beitrag dazu entschlossen hat, einen Hackintosh zu bauen. Wäre ich der Betreiber dieses Forums, oder der Autor dieses Beitrags, würde ich mich absichern, und diesen Beitrag so abändern, dass man mir daraus keinen Strick drehen kann.



    Ich zitiere einige Stellen aus diesem Wiki-Beitrag:



    »Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ist in Deutschland nicht gültig«

    Diese Aussage ist vermutlich falsch. Der Endbenutzer-Lizenzvertrag ist höchstwahrscheinlich in Deutschland und in Österreich (und vermutlich auch überall sonst) gültig. Um das endgültig zu klären, müsste man vor Gericht eine Klage durchfechten und müsste damit durch alle Instanzen gehen. Jedenfalls halte ich die Behauptung, der Vertrag wäre ungültig, für sehr riskant.



    »Apples EULA wird dem Käufer erst nach dem Kauf zugänglich gemacht und ist somit für den Käufer in Deutschland wirkungslos.«

    Diese Behauptung ist nachweislich falsch. Auch ohne die Software zu kaufen, kann man den Vertrag jederzeit hier herunterladen und durchlesen: https://images.apple.com/legal/sla/docs/macOS1013.pdf

    Dieses Dokument ist 535 Seiten lang und enthält den Vertrag in mehreren Sprachen, darunter auch Deutsch. Auf Seite 35 enthält es unter anderem diese sehr klar und unmissverständlich formulierte Passage:

    Die in dieser Lizenz gewährten Rechte gestatten es dir nicht und du verpflichtest dich, es zu unterlassen, die Apple-Software auf jeglichen nicht von Apple stammenden Computern zu installieren


    »Gedanken, Post von Apples Anwälten zu bekommen, braucht sich in Deutschland niemand machen.«

    Das ist in der Tat zwar wenig wahrscheinlich, aber wir können über Apples Motivation nur Mutmaßungen anstellen. Apple hat aber auch dann das Recht seine Anwälte Post aussenden zu lassen, wenn wird das für unsinnig halten.



    »Wer bereits einen Mac mit aktueller OS X Version besitzt, besitzt auch eine Lizenz für OS X, welche er erworben hat. Er kann dadurch einen Hackintosh mehr oder minder legal installieren.«

    Nein. Diese Aussage ist falsch. Der Endbenutzervertrag sagt ganz klar und unmissverständlich, dass das verboten ist (siehe obiges Zitat aus dem Vertrag von Apple). Ob man einen echten Mac hat oder nicht ist laut Vertrag keine Bedingung. Apple verbietet es ganz ohne irgendwelche Bedingungen.



    »Wer dies nicht hat, sollte zu einer SnowLeopard DVD aus dem Apple Store greifen und besorgt sich somit seine Lizenz für OS X.«

    Nein! Es nützt nichts, wenn man eine DVD für Geld kauft. Apple sagt ausdrücklich, dass man diese Apple-Software nicht auf Computern installieren darf, die nicht von Apple stammen. Apple bindet dieses Recht nicht an den Kauf von DVDs. Apple sagt klipp und klar: »Wenn die Kiste nicht von uns ist, und du da trotzdem macOS darauf tust, können wir dir unsere Anwälte auf den Hals hetzen. Wir können das auch, wenn du einen Stapel gekaufter DVD und ein ganzes Zimmer voller echter Macs hast. Und wir können das auch dann, wenn wir dadurch Millionen anderer Kunden verlieren.«



    Ich habe ja selbst gerade einen Hackintosh für den Privatgebrauch gebaut, und ich glaube auch nicht, dass Apples seines eigenen Profits Feind ist und den Imageverlust riskiert, den sich das Unternehmen einhandelt, wenn es gegen eine verschwindend geringe Anzahl von Leuten vorgeht, die sich die Arbeit antun, einen Hackintosh zu bauen. Das ist für Apple wirtschaftlich nicht sinnvoll. Daher fühle ich mich auch relativ sicher.


    Ich halte es ja auch durchaus für denkbar, dass Apple irgendwann seine EULA ändert, und den Bau von Hackintoshs gestattet wenn man für Geld eine macOS-Lizenz kauft.

  • Community Bot

    Hat das Label von Erledigt auf In Arbeit geändert
  • Ich verstehe dein Problem nicht ??


    Kaufst du eine Frei erwebliche Lizenz wie z.B. Ratail Snow Leopard 10.6 erwirbst du somit eine Original Lizenz durch Apple.


    Diese Software wird durch dich Frei erworben! Laut EU Recht ist die Bindung durch den Hersteller nicht rechtens!


    Bedeutet die Bindung der Software an Hardware ist nicht Rechtens.


    Da Österreich klar zur EU gehört gilt diese Regel auch dort UND allen anderen EU Staaten (Mitgliedern)


    Bitte keine Supportanfragen per PM bzw. auf meiner Pinnwand. Dafür ist das Forum da!

  • Warum stellt man sich eigentlich überhaupt noch die Frage? Das Apple absolut nichts gegen die Hackintosh Szene hat, demonstrieren sie doch immer wieder aufs Neue. Sie tolerieren Hackintosh Nutzer in ihren Diensten, sie bauen nirgendwo aktiv neue Hürden auf obwohl sie das jederzeit könnten, Bug Reports werden akzeptiert und teils sogar diskutiert... warum sich also einen Kopf machen? Für jeden Hack eine Lizenz kaufen um die Arbeit die in die Entwkcklung von macOS fließt zu honorieren und gut ist.

    LG Chris


    Meine Hardware:

  • Es ischt mir Wurscht! Erlaubt oder nicht... Die ganze Bude ist voller Apple hard- und Software.... Da kann Apple nicht meckern....

  • Zudem wird hier die EULA von 10.13 verlinkt aber der Ausgangspunkt in der Wiki ist 10.6 und dort siehst du die EULA im Install und nicht vorab.

    Weder auf der Verpackung steht diesbezüglich etwas, noch in dem kleinen Heftchen welches beiliegt etc...



    EDIT: Grad nebenbei aufgefallen das diese im Store offiziell nicht mehr verkauft wird.

    Einmal editiert, zuletzt von DSM2 ()

  • Im Forum wurde diese Frage schon mehrfach diskutiert, unter anderem auch hier.

    Der Weisheit vorläufig letzter Schluss: Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Hacken ⛏️⛏️
    Haken ✔️

    .

    anscheinend: es sieht so aus als ob, und wird wohl stimmen

    scheinbar: es sieht so aus als ob, stimmt aber nicht

  • Ich halte diese Sachlage auch für eindeutig zweideutig.

    Letztlich mag Apple unsere Arbeit, weil dort auch etwas gelernt wird, oder Probleme behandelt werden können. Und das greift Apple sicherlich ab. Und gratis dazu.


    Ich für meinen Teil denke, Apple erkennt schon bei der Registrierung ob es sich um ein originales Apple-Device handelt, und könnte dementsprechend reagieren. Aber nichts passiert, alle Services sind problemlos nutzbar.
    Denn auch an unseren Käufen verdienen die ne gute Stange Geld.

  • Schließe mich da den Vorpostern an. Wenn Apple etwas gegen die aktuelle Situation hätte, würden sie dieser einfach einen Riegel vorschieben. Ob die Kiste die läuft ein echter Mac oder Hackintosh ist, ist für Apple problemlos nachvollziehbar, aber auch auf diesen Geräten investieren Leute (wir) viel Geld in zusätzliche Software, melden Bugs, testen Beta Versionen und lassen sich (uns) ins Ökosystem ziehen um dort zukünftig noch mehr Geld zu lassen.


    Zum Thema Wiki, Ich denke DSM2 hat den Nagel da schon auf den Kopf getroffen. Nur die Passage, die erklärt, dass durch den Besitz von original HW eine Lizenz für den Hacki vorhanden ist, halte ich für kritisch.

    "iMac15,1": Gigabyte H77-D3H; i5-3550; 12GB 1333MHz; MSI HD7750 passiv @ macOS 11.0.1 « OpenCore v063

    PowerBook's & MacBook's 10.4.11 - 10.15.7

  • Hubert1965 Danke für deinen gut gemeinten Hinweis!

    Was ich dazu noch kurz beisteuern muss:

    Der Wiki Beitrag ist nicht von mir. Im Zuge des Forensoftware Umzugs von vor ca. einem Jahr wurden die Autoren sämtlicher Wiki Beiträge durchmischt. Leider hat die Wiki seitdem auch inhaltlich an Wert/Aktualität und Umfang verloren, aber das ist eine andere Baustelle.

    Ich persönlich bin weder was das Rechtswesen angeht bewachsen, noch stehe ich mit meinem Namen dafür was in diesem Eintrag geschrieben steht und obendrein habe ich wirklich kein Problem mit einer ggf. nötigen Überarbeitung. Hier sei zudem erwähnt, dass der Wiki Beitrag potenziell von jedem über den Bearbeiten-Button überarbeitet werden kann. Wenn du gute Recherche gemacht hast und eine förderliche Idee davon hast, wie man den Wiki-Beitrag korrekter formulieren könnte, steht es dir sehr gerne frei diesen zu überarbeiten! Wir als Team können uns dann deine Überarbeitung anschauen und diese aktivieren (was nebenbei übrigens nicht ändern würde, dass trotzdem mein Name über dem Eintrag stehen würde, obwohl es nicht meine Worte sind. Eigentlich ist es vorgesehen, dass über Wiki Einträgen garkeine Namen stehen, aber auch das ist wieder eine andere Baustelle). Sollten in dem Beitrag Inhalte stehen, die wirklich falsch oder kritisch sind, lade ich euch also ganz offen dazu ein diese hier zu besprechen und Anpassungen zum Vorteil aller vorzunehmen!

    Da das Thema schon seit Jahren diskutiert wird, ist eine neutrale und nicht polarisierende Fassung des Beitrags sicherlich sinnvoll, denn hinter einer solchen Ausformulierung kann dann auch das Forum und die darüber stehende Person (die nicht dem Urheber entspricht) problemlos stehen.

    Du kommst bei deinem Problem nach dem unendlichsten Versuch nicht weiter? Dann schreib mir eine Nachricht für eine TeamViewer Sitzung. Nur wenn es gar nicht mehr weiter geht!
    Alle anderen Fragen und Anliegen gehören ins Forum.