Warnung https://cellunlocker.co.uk/

  • Arkturus Sagen wir mal es wurde wirklich Ware erworben die zu irgendeinem Punkt eventuell geklaut wurde, ob es bei dem Vorbesitzer oder Vor-Vor-Vorbesitzer war. Hat die Person, die das Handy nun aus des Käufers Perspektive legitim erworben hat einfach die A****-Karte gezogen und kann das Handy wegwerfen oder wie?

    Du kommst bei deinem Problem nach dem unendlichsten Versuch nicht weiter? Dann schreib mir eine Nachricht für eine TeamViewer Sitzung. Nur wenn es gar nicht mehr weiter geht!
    Alle anderen Fragen und Anliegen gehören ins Forum.

  • Ja, denn sonst könnte jede Strafverfolgungsbehörde verdeckt in den AppleStore gehen und das gerät entsperren lassen.

  • auch wenn ich solche Diskussionen für sinnfrei halte.....


    In einer nicht rechtskräftigen Entscheidung hat das AG Pforzheim am 26.06.2007 (Az.: 8 Cs 84 Js 5040/07) entschieden. Der Angeklagte ist in diesem Verfahren wegen des Vergehens der Hehlerei gem. § 259 Abs. 1 StGB verurteilt worden, nachdem er über die Versteigerungsbörse eBay im Internet zu einem Höchstgebot von 671,00 EUR ein Navigationsgerät erworben hatte, obwohl er gewusst habe, dass der Neuwert mindestens über 2.137,00 EUR betrage.


    Wenn ich jetzt ein Gerät erwerbe, gleich zu welchem Preis, bei dem eine iCloud-Sperre besteht und deren Inhaber nicht bekannt ist, würde ich von einem gestohlenem Gerät ausgehen. Auch wenn ich es als kostenlose Draufgabe beim Kauf eines anderen Gerätes erhalte.

    Grüße

    Arkturus

    "Ein Hackintosh ist wie ein Garten - es gibt immer was zu tun"

  • Nun ja, wenn jemand ein iCloud gesperrtes Gerät kauft dann ist erstmal der Käufer der mit der A-Karte, weil im Endeffekt hat der Käufer erstmal den ganzen Stress.

    Sofern man das Geschäft über Ebay mit Paypal abgewickelt hat, dann ist es natürlich alles kein Problem.

    Wenn man das Geschäft über Ebay Kleinanzeigen abgewickelt hat und nicht zum Verkäufer gefahren ist, dann hat man eben die Probleme.


    Im Endeffekt ist es mMn. kein Problem eine damalige Rechnung beizulegen, also ich zumindest werfe meine Rechnungen nie weg. Besonders nicht von Elektronik die ich mal gekauft habe. Ich hab heute sogar noch meine 11 Jahre alte iMac Rechnung. Außerdem habe ich auch noch den originalen Karton von damals.


    Sieht natürlich jeder anders.

  • Mein jetziges 6s habe ich auch gebraucht gekauft und es hatte eine iCloud-Sperre, als es bei mir eintraf. Die Verkäuferin hat es nach einen kurzem Anruf auf ihrer iCloud frei gegeben und schon konnte ich dieses neu einrichten. Ein vergessenes Kennwort zum Entsperren eines iOS-Gerätes wird bei einem harten Reset mit gelöscht. Man kann es danach ohne weiteres neu einrichten, wenn man Zugang zur iCloud hat.


    Nun kann es vorkommen, dass der Eigentümer sich bei seiner iCloud aussperrt oder das er ohne Hinterlassenschaft der Zugangsdaten verstirbt. In einem solchen Fall kann ich mir Probleme vorstellen, die aber mit Appel zu lösen wären. Jendenfalls immer, wenn das Gerät auch gelöscht wird und keine Daten an Dritte gelangen können. Die technischen Möglichkeiten dazu bestehen. Insoweit muss niemand als Inhaber der iCloud eine Rechnung vorlegen, um ein Gerät zu entsperren. Er muss sich zunächst lediglich Zugang zu seiner iCloud verschaffen. Dazu sind Rechnungen irgendwelcher Geräte ungeeignet. Probleme können damit allenfalls hinterbliebene Angehörige haben.


    Um diese Fragen ging es im Eingangsthread aber gar nicht. Es ging darum, eine iCloud-Sperre ohne Authorisierung zu umgehen.

    Grüße

    Arkturus

    "Ein Hackintosh ist wie ein Garten - es gibt immer was zu tun"

  • Habe gerade mit Apple gesprochen. Wie vermutet können oder wollen die ohne Nachweis nix machen. Auch für so ein altes Gerät. Die dürfen nichtmal die Email Adresse raus geben um denjenigen zu Kontaktieren. Die dürfen mir nichtmal sagen ob das Ipad gestohlen wurde. Auf der einen Seite ist es schon gut das die Geräte so sicher ist. Auf der anderen Seite nervt es. Wir haben ca 150 Ipads in der Firma zur Vermietung für Messen. Teilweise kommen die dann auch mit einer Cloudsperre zurück. Das fängt die rennerei an.

    Naja schaue ich jetzt nach einem Ipad3 mit Display schaden und tausche das Logic Board


    Ach ja ein Lösung gibt es wohl. Man lötet den Flash Chip aus und ändert sie Seriennummer gegen eine die nicht gelockt ist . Der Aufwand ist mir aber dann doch etwas zu hoch ;o))


    https://www.youtube.com/watch?v=AYETzuYlEjE


    Und hier kann man den Programmer kaufen https://www.aliexpress.com/ite…ard-disk/32822787255.html

    Notebook Dell XPS 13 9350 - I5 - 8GB - 512GB 970 Pro - Clover 4722

    MacBook Pro 2018 13" Touchbar 16GB / 512GB
    MacPro 5.1 12x 3,46 Ghz , 96GB Ram, AMD WX4100

    MacPro 6.1 8x3 Ghz , 64GB Ram, 2x D700 , 1TB SSD

    Diverse Powermacs G4 und G5, Ibooks, PowerBooks usw

  • Hat eventuell wer Erfahrungen gemacht, dass das Gerät nach einer Anzeige und anschließender Ermittlung wieder freigeschaltet wurde?


    Ich habe vor ca einem Jahr auch ein IPhone über Ebay erstanden, welches einen ICloud-Lock hat.

    Habe den Verkäufer angezeigt.

    Polizei hat auch knapp ein Jahr ermittelt.

    Es konnte kein Diebstahl festgestellt werden. Leider liefen gegen den Beschuldigten noch andere schwerwiegendere Verfahren, weshalb meine Anzeige fallen gelassen wurde.

    Dadurch das kein Diebstahl festgestellt werden konnte wurde mir das iPhone von der Staatsanwaltschaft übereignet und bin somit ja als rechtmäßiger Eigentümer legitimiert. Sämtliche Unterlagen liegen von der Staatsanwaltschaft vor.


    Habe Ich eine Chance das Gerät bei Apple entsperren zu lassen? 😅

  • Nach § 929 BGB Absatz 1 ist es erforderlich das der Eigentümer eine (beweglichen) Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind das die (bewegliche) Sache in den Besitz des Erwerbers übergehen soll.


    Das ist ist ja soweit passiert, weil du das iPhone rechtmäßig erworben hast. Da durch eine Rechtsverfolgung kein Diebstahl festgestellt wurde, und auch kein Eigentümer ausfindig gemacht worden ist - dem die Sache unrechtmäßig entnommen worden ist - bist du ab Datum des Schreibens der Staatsanwaltschaft der Eigentümer des iPhones.


    Du hast ja schriftlich das dieses Gerät NICHT gestohlen wurde, und das du der Eigentümer des Gerätes bist. Demnach kann Apple dir das Gerät entsperren (muss es aber nicht :D ).


    Sagen wir mal so: Das Schreiben der Staatsanwaltschaft hat schon ein gewissen Stellenwert und regelt eigentlich das Eigentumsrecht des Gerätes.


    Ruf den Apple Support an (bzw. lass dich anrufen) und schildere dein Anliegen, die können dir schon sagen was Sache ist.


    (Alle Angaben sind ohne Gewähr - habe ich nur aus dem Gesetzbuch entnommen).

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