Um meine Nerven zu schonen, werde ich mich vom Gebrauchtmarkt ne zeitlang fern halten, ist einfach nichts für mich.
Ich habe schlechte Laune, weil ...
- bluebyte
- Unerledigt
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wir heute einen amtlichen Brief von unserer Stadt bekommen haben.
Hintergrund ist, Anfang Juni war unser Auto verschwunden.
Also Anzeige wegen Diebstahl gemacht. Die Polizei überprüfte dann ob das Fahrzeug abgeschleppt worden wäre, ohne Erfolg. Also wurde die Anzeige aufgenommen und das Auto zur Fahndung ausgeschrieben. Verfahren wurde inzwischen wegen fehlender Erfolgschancen von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Heute, nach fast 4 Monaten kam nun das besagte Schreiben von der Stadt, das Fahrzeug wäre im Juni wegen falschen Parkens (was auch nicht zutrifft, wir parken da schon seit Jahren) abgeschleppt worden und stünde seitdem beim Abschleppunternehmer und solle bis zum 6.10 gegen Zahlung der angefallenen Kosten abgeholt werden.
Sind die bescheuert????
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Zitat von Nightflyer
wir heute einen amtlichen Brief von unserer Stadt bekommen haben.
Hintergrund ist, Anfang Juni war unser Auto verschwunden.
Also Anzeige wegen Diebstahl gemacht. Die Polizei überprüfte dann ob das Fahrzeug abgeschleppt worden wäre, ohne Erfolg. Also wurde die Anzeige aufgenommen und das Auto zur Fahndung ausgeschrieben. Verfahren wurde inzwischen wegen fehlender Erfolgschancen von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Heute, nach fast 4 Monaten kam nun das besagte Schreiben von der Stadt, das Fahrzeug wäre im Juni wegen falschen Parkens (was auch nicht zutrifft, wir parken da schon seit Jahren) abgeschleppt worden und stünde seitdem beim Abschleppunternehmer und solle bis zum 6.10 gegen Zahlung der angefallenen Kosten abgeholt werden.
Die Kosten ?
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Kosten für die Abschleppen, Unterstellung und...und...
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Dann hat sich wohl meine PN erledigt.............Mist..aber vermutete ich schon
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Dann drücke ich Dir Nightflyer mal die Daumen das die Sache ein gutes Ende nimmt. Am langen Ende hast Du ja alles getan was möglich war und wenn selbst die Behörden auf Nachfrage nicht wissen das das Fahrzeug abgeschleppt und eingestellt wurde und dann eine Fahndung aufgeben wegen Diebstahls ist das am langen Ende wohl kaum noch Dein Problem. Ich denke bewaffnet mit der Tagebuchnummer und den Schreiben von der Staatsanwaltschaft dürftest Du gute Chancen haben das Du mit minimalem Schaden aus der Nummer rauskommst. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast würde ich die genau jetzt in Anspruch nehmen denke ich
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Danke griven
Ich sehe das auch als Schlamperei von der Stadt / dem Abschleppunternehmen.
Die hätten uns zeitnah benachrichtigen müssen und nicht erst nach Monaten.
Die Rechtsschutz Versicherung werden wir auf jeden Fall einschalten.
Der Polizei haben wir das Wiederauftauchen des Autos auch schon mitgeteilt. Die sehen das genau so
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Mich würde die Parksituation noch interessieren. Ist denn dort wirklich Parken verboten? Wenn man es jahrelang so gemacht hat, heißt ja nicht, daß es erlaubt ist.
Ähnliche Situation gibt es hier bei uns in der Spielstraße auch. Unsere Stadt ist allerdings hergegangen, hat einen offiziellen Parkplatz eingezeichnet und dann ein paar Wochen dahinter absolute Halteverbot Schilder aufgestellt. Das finde ich dann recht fair.
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wir heute einen amtlichen Brief von unserer Stadt bekommen haben.
Hintergrund ist, Anfang Juni war unser Auto verschwunden.
Also Anzeige wegen Diebstahl gemacht. Die Polizei überprüfte dann ob das Fahrzeug abgeschleppt worden wäre, ohne Erfolg. Also wurde die Anzeige aufgenommen und das Auto zur Fahndung ausgeschrieben. Verfahren wurde inzwischen wegen fehlender Erfolgschancen von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Heute, nach fast 4 Monaten kam nun das besagte Schreiben von der Stadt, das Fahrzeug wäre im Juni wegen falschen Parkens (was auch nicht zutrifft, wir parken da schon seit Jahren) abgeschleppt worden und stünde seitdem beim Abschleppunternehmer und solle bis zum 6.10 gegen Zahlung der angefallenen Kosten abgeholt werden.
Sind die bescheuert????
mal mit der lokalen Presse schnacken. Die freuen sich
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Nightflyer Würde den Spieß sogar umdrehen und prüfen, ob man da Schadensersatz einfordern kann. Geht doch nicht sowas.
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Nightflyer Würde den Spieß sogar umdrehen und prüfen, ob man da Schadensersatz einfordern kann. Geht doch nicht sowas.
exakt so!!!
Das ist ein ziemliches Sümmchen. Tagessatz ist nicht uninteressant. Hättest ja einen Leihwagen haben können
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Schonmal etwas positives zu meinem Post # 1.222
Haben den Abschleppunternehmer angerufen und die Sachlage erklärt.
Wir können jetzt das Auto abholen. Bezahlen müssen wir nur die reinen Abschleppgebühren. 217 Euro
Die Kosten für die Abstellung werden der Stadt in Rechnung gestellt.
Das weitere wird die Rechtsschutz Versicherung klären
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Schonmal etwas positives zu meinem Post # 1.222
Haben den Abschleppunternehmer angerufen und die Sachlage erklärt.
Wir können jetzt das Auto abholen. Bezahlen müssen wir nur die reinen Abschleppgebühren. 217 Euro
Die Kosten für die Abstellung werden der Stadt in Rechnung gestellt.
Das weitere wird die Rechtsschutz Versicherung klären
ja, das ist happig. Geht aber auch teurer. 🤯
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... (sogar extremst schlechte) weil ich heute meinen neuen Abschlagsbescheid meines Gasanbieters erhalten habe. Sind alle von guten Geistern verlassen. Betrag hat sich mal eben verzehnfacht!! Haben doch den Schuss nicht gehört. Wo leben wir hier eigentlich?? KLar das ich wechseln werde. Bei der Verbrauchzentrale werde ich aber dennoch versuchen den Laden wegen Wucher anzuschwärzen. Das kann doch niemals rechtens sein.
Ich bin aus gutem Grund schon immer bei großen Anbietern, diese Fuxerei um ein paar Cent war mir das noch nie wert. Als Bestandskunde von e.on, wurde mir letzten Monat eine Preisabschlag von über 100% mehr angekündigt. Heute bekam ich ein Schreiben, dass der alte Preis weiterhin Bestand hält, da die Bundesregierung die Gasbeschaffungsumlage am 30. September wieder zurückgenommen hat.
Also kurz, ich bezahle weiterhin den alten Preis, keinen Cent mehr.
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Du Glückspilz. Ich bin mittlerweile bei den hiesigen Stadtwerken seit 01.10.. Für 90% mehr als wie für deren Bestandskunden (wer zum 31.12.21 schon Kunde gewesen ist).
Gab im März aber wohl mal ein Urteil was einem Neu-Kunden den selben Preis einräumte wie Bestandskunden. Ich werde auf jeden Fall mal daraufhin anfragen, von wegen Gleichstellung. Und vllt. wirds irgendwann ja mal gesetzl. verankert, dann kann ich leichter zurückfordern.Und du sagst ein paar Cent. Das war schon einiges mehr. Und dank Check24 oder Verivox hat man in 1 Minute gewechselt. Dennoch werde ich nie wieder zu einem kleinen Krauter gehen. Bleibe jetzt für immer bei den Stadtwerken.
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Ich dattel mit 16 Mbit/s DSL Kupfer der Telekom rum, könnte für den selbigen Preis bei unserem privaten Anbieter 50 Mbit/s VDSL erhalten und noch ein ein paar Mücken mehr dann 100 Mbit/s, ... mach ich nicht.
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... ich wegen etwas besseren Preisen bei Amaz0n bestellt habe und mich meine Buchhaltung auf falsche Belege aufmerksam gemacht hat!
Falsche MwSt. bzw. keine MwSt-Angaben etc.
Sogar Aliexpress oder auch Banggood bekommen das besser hin.
Am meisten ärgere ich mich aber über mich selbst, da ich wiedermal auf den Saftladen hereingefallen bin. Was für eine Verschwendung von Lebenszeit!
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Bei Amazon muss halt auf den jeweiligen Verkäufer geachtet werden, bei der Suche einfach Amazon als Verkäufer auswählen und es gibt keine Probleme.
Ansonsten ist halt wie auf Ebay, hatte vor Jahren auch mal Samsung Pads Bei Amazon von einem anderen Verkäufer da gab es keinerlei Garantie da die Geräte nicht aus DE wahren.
Einen Fernseher habe ich sogar nach fast 2 Jahren weil er nicht mehr zu reparieren war komplett erstattet bekommen.
Zum Thema Gas, ich lasse mir wahrscheinlich einen Tank mit Westfalen Flüssiggas im Grundstück versenken und Zahle dann einmal die Füllung und einmal die Installation.
Es gibt da verschiedene Modelle.
1m3 = ca. 4L
1 kWh 0,12€
So kann ich dann wie beim Öl den Tank Füllen lassen wenn es gerade günstig ist.
Gegen die neue Abschlagsforderung kann auch Einspruch erhoben werden.
Wenn du Mieter bist muss der Vermieter sich um den Günstigsten Tarif bemühen.
Abschlags Erhöhungen würde ich generell ablehnen und mit einer Jahresabrechnung einfordern.
Zusätzlich kann dann auch in dem Monat der End Abrechnung Monetäre Unterstützung beim Amt eingefordert werden auch wenn man eigentlich einen guten Verdienst hat.
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