Von jetzt an könnt Ihr Eure Hackintoshs sofort komplett absetzen.
-
-
Großartig! Toll, dass wir den M1 in Dezember gekauft haben.
-
ups falschen Threa nageklickt.
-
Super Sache das!
Endlich mal ne praxisgerechte Regelung des deutschen FA! -
Wolfe da steht was von "Restwert-AfA".
Zum Verständnis für mich, für mich ist das nämlich ein neues Thema: Das fällt unter die Werbungskosten, richtig? D.h. ich kann meine Hardware, welche ich Anfang Januar gekauft habe absetzten. Kann ich eine überteuerte Grafikkarte, z.B. über die Bucht kaufen, weil es im regulären Geschäft quasi keine gibt, und das dann auch direkt in diesem Jahr voll absetzen?
Ich muss dafür "nur" auf über 1000€ kommen, richtig? Also alles zusammen. Kilometerpaschale zur Arbeitsstätte, Bücher, Papier, Stifte, Kamera, Greenscreen, was man halt so als Referendar bzw. Lehrer benötigt, um unterrichten zu können. -
Nein, das betrifft erstmal nur Betriebsausgaben. Anschaffung von Hardware für Firmen, die ihren Mitarbeitern Homeoffice ermöglichen müssen etc. "Private" Anschaffungen fallen da nicht drunter.
Wenn Du Lehrer bist, würde diese Abschreibung das Kultusministerium betreffen die Dir die notwendigen Arbeitsmittel bereit stellen wollen.
-
Ich weiß, dass Rechner etc. Arbeitsmittel sind und für mich absetzbar sind. Ich habe mich undeutlich ausgedrückt. Meine Frage zielt in die Richtung, ob ich gebrauchte Hardware, die überteuert ist, weil die aktuelle Lage (Corona und Cryptomining) die Preise so hoch treibt und ich sie nur deutlich über dem OVP als gebrauchte Ware kaufen kann, auch über Werbungskosten laufen lassen kann.
-
wieso werbungskosten Nordel ?
du unterrichtest doch im homescooling, oder?
also brauchst du die grafikkarte, damit genug hardware leistung vorhanden ist, dass das auch reibungslos funktioniert. also arbeitsmittel, was abgesetzt werden kann, wenn dir der verkäufer der gebrauchten grafikkarte eine rechnung ausstellt.
-
Ich weiß, dass Rechner etc. Arbeitsmittel sind und für mich absetzbar sind. Ich habe mich undeutlich ausgedrückt. Meine Frage zielt in die Richtung, ob ich gebrauchte Hardware, die überteuert ist, weil die aktuelle Lage (Corona und Cryptomining) die Preise so hoch treibt und ich sie nur deutlich über dem OVP als gebrauchte Ware kaufen kann, auch über Werbungskosten laufen lassen kann.
Ahso.... nun, sofern Du eine kaufmännisch ordentliche Rechnung bekommst, sollte das gehen.
Das Finanzamt interessiert nicht, ob die Preise hoch oder niedrig sind, oder die Gründe dafür. Du musst nur glaubhaft machen können, dass die Ausgabe durch Deine Arbeit veranlasst war, und hier ist eine korrekte Rechnung sehr von Vorteil, gebraucht hin, oder her.
-
Da kommt es m.E. auf die Rechnung an. Wenn's als Privatverkauf über eBucht lief und nur eine Überweisung vorliegt, kannste das knicken. Das FA will immer eine Rechnung mit MWSt sehen.
-
Gebrauchte Ware wird vom Finanzamt grundsätzlich so behandelt wie Neuware laut dieser Quelle: https://www.google.de/amp/s/ww…htes-absetzen-steuer/amp/
-
MwSt ist nicht zwingend nötig, der verkäufer könnte ja auch kleinunternehmer sein. hauptsache korrekte und offizielle rechnung mit steuernr.&co
-
Joo ordentliche Rechnung ist in der Tat nicht zwingend erforderlich, Eigenbeleg erstellen reicht bei ebay gekauften Artikeln völlig aus - zumindest, wenn du es nur als Betriebsausgabe absetzen möchtest. Die Vorsteuer kannst du dann natürlich nicht daraus ziehen, das geht nur mit einer ordentlichen Rechnung (was du aber eh nur köntest, wenn du ein angemeldeter Betrieb/Gewerbe/Freiberufler etc bist).
-
für beträge unter 800 € (das ist die „Geringwertige Wirtschaftsgüter-Grenze) reicht auch ne einfache Quittung … es muß nur ersichtlich sein, an wen das Geld geflossen ist
MwSt ist nur interessant, um Vorsteuerabzug geltend zu machen, bei Privatverkäufern ohne MwSt. wird einfach der gesamte Betrag gewinnmindernd geltend gemacht ..
allerdings betrifft diese neue Regelung nur Unternehmen/Selbständige die diese Anschaffungen sonst über AfA (Abschreibungstabelle für Abnutzung/Absetzung) abschreiben müssten.
steuerliche Absetzung für Arbeitsmittel via Werbungskosten fallen da nicht drunter, da die ja nicht abschreibungspflichtig sind (weil sie eben privat und nicht Teil des Betriebsvermögens sind)
trotzdem gut .. ich kauf mir dieses Jahr doch glatt was 😉