Thema: Balkonkraftwerk... (ausgelagert aus "Ich habe gute Laune, weil...")
- TheWachowski
- Unerledigt
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Das packe ich heute auf keinen Fall mehr. Heute morgen habe ich versehentlich den myStrom Switch ausgeschaltet (deren Weboberfläche braucht noch ein wenig Feinschliff ) und danach hat der Wechselrichter sich lässig eine Stunde Zeit genommen um wieder online zu gehen. Whatever.
Hast Du eigentlich zwei Panele im Einsatz? -
Jup 2*415Wp Panels
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Ein weiterer Schritt in Richtung Schuko und 800W Grenze wurde getan: https://www.golem.de/news/phot…staerken-2303-172556.html
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Auweia, mein Vermieter hat sich ein nettes Balkonkraftwerk zugelegt - 2 Panels zusammen 800W Leistung mit einem 600W Wechselrichter.
Jetzt meint unser Netzbetreiber, daß er vor Inbetriebnahme ein Messprotkoll abgeben müsse...
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2 Panels zusammen 800W Leistung mit einem 600W Wechselrichter.
Jetzt meint unser Netzbetreiber, daß er vor Inbetriebnahme ein Messprotkoll abgeben müsse...
Das ist genau der Dummfick mit dem viele Netzbetreiber sich wehren gegen Photovoltaik. Wenn das ein VDE zertifizierter (Nummer hab ich nicht im Kopf) Wechselrichter ist brauchst Du gar nix vorzulegen. Der limitiert auf 600W. Unter anderem deswegen ist er zertifiziert...
Genau darauf würde ich verweisen. Wenn der Wechselrichter allerdings nicht zertifiziert ist.. habt ihr verloren.
Gruss,
Joerg
PS: Das ist halt alles so konträr zu den grossen Politikparolen wie: "Energiewende schaffen!"
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Du spiegelst (ich wiederhole mich) die Meinung von Foren und der PV Lobby wieder. Nicht die Grundlegenden geltenden Regeln der Technik und der NAV, EnWG, VDE und des BDEW/VBEW.
Netzbetreiber dürfen das, teils auch berechtigt, da gebe ich dir zumindest recht. -
Nein darf er nicht. Er muss eine schädliche Netzrückwirkung nachweisen um die Inbetriebnahme unterbinden zu können.
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ich weiß grade nicht wie das bei anderen discountern grade ist, - bei netto gab es, am woe waren noch etwa 3 da,- eben balkonkraftwerke- für etwa 500 € das stück, nähere angaben weiß ich nicht
lg
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Hab ein Balkonkraftwerk für 479EUR mit 2x 215 Watt Pannels mit deye 600 W WR. (Firware könnte es sogar für 800W setzen falls man es in GErmany erlauben würde)
Habe im Keller, ein 3x4mm NYM von Steckdose für WR über Unterveretiler mit eigener Sicherung zum Hauptverteiler gemacht. Kann also nichts schief gehen!
Habe ganzen Papierkram eingetragen, die Stadt hier spendiert einem 200EUR Zuschuss, Stromanbieter will Anmeldung vom Stammdatenregister haben inkl. eines Elektrikers oder Gleichwertige Abnahme (...) Dann kommt ein Prüfer der Stadtwerke und schaut sich das an, setzt sein Hacken für die Überprüfte Anlage und GUT!
Es gibt eben die Unterschiedeliche Aussagen von Region zu Region, da kann man alles nich pauschalisieren!
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Du spiegelst (ich wiederhole mich) die Meinung von Foren und der PV Lobby wieder. Nicht die Grundlegenden geltenden Regeln der Technik und der NAV, EnWG, VDE und des BDEW/VBEW.
Ich habe explizit auf die VDE hingewiesen nach der die Wechselrichter zertifiziert sein müssen (Ich rede hier nicht von Guerilla Systemen/Wechselrichtern). Sind sie das, sind sie auch entsprechend auf eine Maximalleistung limitiert. Wo spiegele ich da die Meinung der PV Lobby wieder?
Warum möchte dann ein Netzbetreiber ein Messprotokoll? Da der Wechselrichter zertifiziert ist, hat er generell keine schädliche Netzrückwirkung, ausser ein Gerät ist defekt (wobei ich eigentlich davon ausgehen würde das ein gerät dann abschaltet). Warum dann noch ein Einzel Messprotokoll? Will man sowas nicht gerade mit einer VDE Zertifizierung vermeiden? Wenn das nicht der Fall sein sollte akzeptiert der Netzbetreiber wohl auch grundsätzlich die VDE Zertifizierung nicht und damit den Stand der Technik wie Du so schön schreibst.
q.e.d.
Gruss,
Joerg
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Ich muss MPC561 da völlig Recht geben. Entweder sitzen da wirklich Leute beim Netzbetreiber, die schlicht keine Ahnung von der Materie haben und deshalb unnötige Dinge anfordern, oder aber sie wissen ganz genau was sie tun und es handelt sich um Gängelungsmaßnahmen.
Die Zertifizierung ist genau dafür da um sicherzustellen, dass erforderliche Leistungswerte (oder die Begrenzung derselben) eingehalten werden. Also ist eine weitere Messung unnötig.Natürlich könnte man verstehen, dass in einem Zeitalter, in welchem der Kauf von Chinakram mit seinen gefälschten Siegeln mittlerweile als akzeptabel erachtet wird auf Nummer Sicher gegangen und die Werte verifiziert werden sollen, aber das würde auf der Seite des Verbrauchers zu weit führen, könnte man dann ja ein soclhes Vorgehen für alle Geräte verlangen, die man so online bestellen kann.
Über die genaue rechtliche Situation möchte ich mir hier kein Urteil erlauben, erst recht nicht wenn man die leidige Wieland-Stecker Diskussion mitverfolgt hat, die mindestens genauso unsinnig ist.
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Der September hat offiziell gerockt!
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So sieht es bei mir aus. Zzgl. dem Ertrag vor dem Wechsel auf den Deye Sun 800 gab es dieses Jahr schon über 600kWh vom Balkon. Da der Drehstromzähler erst im August vom Netzbetreiber getauscht wurde und ich den Eigenverbrauch dank Bluetti auch mit neuem Zähler recht hoch halten kann, hat sich die Anlage nun schon zu etwa 35% amortisiert.
Morgen kommt bei mir der Elektriker für die große Dachanlage. Ab dann bekommt das BKW auch Einspeisevergütung und trägt auch zum Laden vom großen Speicher (14,2kWh) bei.
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Ein BKW hab ich mir auch letztes Jahr im Sommer komplett selbst zusammengebaut. Jetzt gibt es mehr Angebote, aber vor einem Jahr war im Bereich Halterungen für BKW wenig Gutes dafür überteuert zu haben. die 30*30mm Alustangen inkl. Eisenwaren und Zuschnitt haben mich ca 180€ gekostet. Durch die aufgeschraubten 45° Aluwinkel ist die Konstruktion sehr stabil - da wackelt auch bei Sturm nichts.
3*410Wp an einem Hoymiles µWR mit openDTU auf ESP32 - läuft wirklich top - ist aber auch auf ca 020° (SSW) ausgerichtet.
Nen LiFePo4-Akku hätte ich natürlich sehr gern, ist aber aktuell finanziell nicht drin..
Ab 01.01.24 wird die maximale Generatorleistung für BKW auf 2kwp begrenzt, aktuell gibt es keine Grenze.
(gesamt kWh sind seit Ende April '23)
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Morgen kommt bei mir der Elektriker für die große Dachanlage. Ab dann bekommt das BKW auch Einspeisevergütung und trägt auch zum Laden vom großen Speicher (14,2kWh) bei.
Ist das BKW dann offiziell Bestandteil der großen Dachanlage? Oder speist das dann einfach "inoffiziell" ein? Hintergrund meiner Frage ist, dass ich schon eine Dachanlage habe und überlege ein BKW anzuschließen. Eigentlich wäre das ja eine Erweiterung der Anlage und müsste dann entsprechend im Stammdatenregister eingetragen werden!?
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atl jede Anlage (also Modul, Speicher nach EEG)
Muss angemeldet werden. Du kannst aber wenn:
Deine Anlagen zueinander nicht älter als 1 Jahr sind zum selben angelegten Wert vergüten lassen.
Die Anlagen zueinander älter sind als 1 Jahr zu unterschiedlichen angelegten Werten per Umrechnung oder gezählter Abgrenzung einspeisen lassen.
Anlage ist zusammengefasst alles hinter einem Netzverknüpfungspunkt. Wie oben beschrieben.
Unangemeldet einspeisen stellt Subventionsbetrug dar. -
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CMMChris, ah okay.
kaneske, ah okay. Dann werden die wie normale Anlagen behandelt. Ich war mir nicht sicher, wie da BKW gehandhabt werden. "gezählter Abgrenzung einspeisen" heißt jede Anlage hat einen eigenen Einspeisezähler, oder? Den von einem BKW erzeugten Strom würde ich direkt verbrauchen. Ich müsste eigentlich nur sicherstellen, dass der Strom nicht eingespeißt wird.
Um Subventionsbetrug geht es hier nicht. Bei mir ist alles vom Fachnbetrieb installiert und angemeldet. Da war das Wort "inoffiziell" vielleicht nicht das passende.
Auf der anderen Seite komme ich mir aber auch vom Gesetzgeber verarscht vor, weil ich eine Anlage von 2017 besitze, die 7,2kWp erzeugt und daher bei 70% Einspeisung abregeln muss. Neue jetzt installierte müssen das nicht.
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Wegen der 70%…du bekommst aber auch Vergütung aus 2017
Wegen sicherstellen Nulleinspeisung…das kannst du nur nachweisen wenn du nen EfluRi-Sensor einbaust. Oder galvanisch zum Netzverknüpfungspunkt trennst.Wegen Subventionsbetrug…das ist egal ob Fachbetrieb oder nicht, der ANLAGENBETRIEBER ist für das Anmelden der Anlage verantwortlich, nicht der Anlagenerrichter. Wenn der Errichter das gegen Vollmacht durchführt, geht das auch ist aber nicht das Standard Procedere.
Speist das BKW unangemeldet ein, ist es halt Subventionsbetrug.