Gemäß den geltenden EU-Regelungen verstößt die zwingende Bindung einer Softwarelizenz an einen Computer, die vom selben Hersteller im Zuge eines Verkaufs eines PCs/Macs/Workstation quasi als Bundle verkauft werden gegen geltendes EU-Recht. Das Enduser Licence Agreement, kurz EULA, oder die Lizenzbestimmungen von Apple sind in diesem Punkt eindeutig EU-rechtswidrig. Es ist daher möglich freie Lizenzen für Betriebssysteme zu kaufen, die nicht an den zwingenden Kauf eines PCs desselben Herstellers gebunden sind.
Wenn ich also einen PC kaufe, wo als Bundle eine Softwarelizenz mitverkauft worden ist, dann habe ich das Recht, falls der PC technisch nicht weiterverwendet werden kann, weil er technisch defekt ist, die Lizenz an genau einem einzigen PC zu verwenden. Es gab diesbezüglich ein Verfahren in der EU wo sich die EU-Kommission klar geäußert hat und die Lizenzbedingungen von Microsoft in diesem Punkt als nicht rechtswirksam für Lizenznehmer
in der EU erkannt hat. Microsoft hat klein beigegeben und es wird auch nicht medial darüber berichtet, weil es halt dem Image und der Verkaufsstrategie schädlich ist. Wenn beispielsweise ein MS-Kunde einen PC hat und die Lizenz aus technischen Gründen nicht mehr auf einem mittlerweile nicht mehr existierenden Gerät weiterverwendet werden kann, oder auf dem vorher gekauften Gerät eine anderes Betriebssystem (z.B. Linux) läuft, hat man trotzdem das Recht die Windows-Lizenz zu verwenden. Microsoft handhabt das hier vorbildlich für den Kunden.
Apple verkauft seine Computer quasi immer mit einer Softwarelizenz. Solange Apple die Policy aufrechterhält Retail DVDs von seinem Betriebssystem Snow Leopard direkt über den Appstore oder lizenzierte Partner (z.B. Amazon) zu vertreiben, solange hat der Käufer der Softwarelizenz auch das Recht eine gekaufte Lizenz genau an einem PC zu benutzen.
Die rechtliche Grauzone besteht streng genommen darin, dass es eine nicht ausjudizierte Grauzone darüber existiert, wie Upgrades des Betriebssytems von Snow Leopard auf neuere Versionen (Mavericks, Lion, Mountain Lion, Yosemite, El Capitan, OS Sierra) zu behandeln sind, weil man ja streng genommen Apple vorgetäuscht hat, einen Original-Mac zu besitzen und daraus für sich das Recht abgeleitet hat, im Rahmen der allgemeinem Geschäftsbedingungen für Softwarelizenzen, entsprechend der Policy kostenfrei upzugraden.
Wenn man also einen PC OS X installiert, eine einem Apple-Gerät von der Logik her eine SMBIOS mit entsprechenden Seriennummern der Hardware verpasst und damit die Kontrollroutinen der Server von Apple quasi hintergeht, und sich quasi ein kostenfreies Upgrade erschleicht, bewegt man sich in einer nicht ausjudizierten Grauzone.
Das einzige Manko was man sich einhandelt, ist dass man von der Firma Apple keinen offiziellen Support erhalten wird, was jedem User eines Hackintosh-PCs klar sein dürfte.
Der Support wird halt quasi von den Foren kostenfrei zur Verfügung gestellt. Wer sich einen möglichst kompatiblen Hackintosh bastelt, wird daran viel Freude haben, weil er nicht an die vertrottelte Politik von Apple mit völlig überzogenen Preisen gebunden ist, mit Ausnahme eins Mac Pros Rechner kaufen zu müssen, die mit Ausnahme des RAM und einer einzigen internen SSD/HDD nicht aufrüstbar sind.
Klare Empfehlung an die Privatschule sich einen Hackintosh-PC anzuschaffen.
Wer nicht viel Zeit investieren möchte, sollte sich eine der lauffähigen Skylakekombinationen im Forum ansehen und das Ding sich bei einem Hardwareshop wie http://www.alternate.de oder anderen zusammenbauen lassen. Damit hat man Garantie auf die zusammengebauten PC und kann relativ einfach OS X El Capitan oder OS Sierra lauffähig und höchst performant installieren.