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(Zitat von Thogg Niatiz)Jetzt muss ich mich doch mal auf die andere Seite stellen: Das ist keine Einschränkung des Nutzungsrechts, das ist eine Falschaussage bzgl. der Anforderungen des Produktes. Heißt, man kann Apple nicht dafür belangen, dass der Neuerwerb auf dem nicht-Mac nicht läuft, mehr aber auch nicht.