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  • Abgesehen von der Gültigkeit/Ungültigkeit von EULA´s (denn hier ist nach geltender Rechtsaufassung in Deutschland noch immer nicht eindeutig geklärt ob eine EULA in diesem Sinne überhaupt gültig ist egal ob sie dem Kunden vor oder nach Erwerb der Software präsentiert wird) müssen wir denke ich jetzt aber nicht anfangen Äpfel mit Birnen zu vergleichen.Meiner Auffassung nach macht es einen erheblichen Unterschied ob ich ein Stück Software käuflich beim Hersteller erwerbe, was ich tue wenn ich mir …
  • (Zitat von Chmul Khom)Nein ist es nicht. Wer MAC OS LIon im AppStore gekauft hat und sich die Mühe gemacht hat die Lizenzbedingungen dafür auch mal zu lesen anstatt sie nur weg zu klicken wäre dabei auf den folgenden Passus gestossen:(Zitat)Mit anderen Worten, jede Version von Lion, die ich im Appstore gekauft habe darf ich auf allen meinen "Mac Computern" installieren (und zudem noch in 2 virtuellen Maschinen solange LIon selbst Host OS ist) . Gleiches gilt für die USB Stick "Offline" Variante.
  • Kleiner Nachtrag zur Thematik (ich finde das wirklich interessant) zur Gültigkeit der EULA, selbst wenn sie vor dem Kauf präsentiert und akzeptiert wurde muss sie einer Inhaltsprüfung gemäß BGB (früher AGBG) standhalten da in Deutschland (soweit ich weiß auch im Rest von Europa) andere, bei weitem Verbraucherfreundlicher AGB Bestimmungen gelten als in den Staaten. Eine EULA (EndUsers Licence Agreement) kommt nach gängiger Rechtsauffassung einer allgemeinen Geschäfts Bedingung gleich von der Vert…
  • @Uke, es wäre schlicht unklug von Apple das zu tun. Nimm mal an, man würde die EULA durchsetzen und MAC OS wirklich nur auf MAC´s zulassen, wie groß wäre dann der "MarketShare" von OS X, der Apple in den Bilanzen so wichtig ist?Ausserdem ist die Klausel in der EULA, die den Einsatz einer Software auf bestimmte Geräte begrenzt für Apple eine ganz praktische Sache, denn so ist man fein raus wenn es um Supportleistungen oder Hardware Unterstützung geht, denn man kann sich bequem immer auf die Eula …
  • Bezogen auf IOS sogar noch ein bisken besser, denn der ist selbst in den Staaten als "legal" eingestuft worden. vgl. http://www.macwelt.de/artikel/…icht_gegen_urheberrecht/1 und http://www.macwelt.de/artikel/…ch_in_deutschland_legal/1