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Finde es super, dass man mich nicht einfach random ablichten und das hochladen darf. Trotzdem ist's jetzt ein wenig zu früh für harte Konsequenzen, weil es immer noch Unsicherheiten gibt, wann man sich auf as KUG berufen kann und, wann das DSGVO gilt.EDIT: Ich würde beim Thema Jura generell kaum jemandem vertrauen, aber dann noch LeFloid... glaube nicht, dass es sehenswert ist.
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(Zitat von Brumbaer)Das war eine Meinung zum Konzept, nicht zur speziellen Implementierung. Im Prinzip gilt, was ich gesagt habe, weil durch das Ansetzen schon beim Aufnehmen sich die Frage nach dem Hochladen gar nicht erst stellt, aber ja, ich hätte es präziser formulieren können.Bei deinem Beispiel könnte es, wenn man zum Beispiel in einer engenen Einfahrt steht, Zufall sein, ob jemand einem in diesem Moment vor die Linse springt und man ihn aus Versehen miterfasst. Da die Richtiger aber nicht…
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Du hast nach Meinungen gefragt und, weil es auf so ziemlich jeder Plattform zu einem Kreiswichs a la "das ist doch komplett lächerlich wird!", wollte ich einwerfen, dass es tatsächlich Leute (wie mich) gibt, die nicht einfach fotografiert werden wollen. Ich wollte weder eine detailierte Gesetzesanalyse machen, noch dir dein Fotografendasein absprechen... welches Recht höher wiegt - das Recht, Fotografien anzufertigen und das Recht am eigenen Bilde -, lässt sich stundenlang diskutieren und wird i…