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griven Genau so habe ich den Text bisher .auch verstanden. Ein Anwalt bin ich nicht. Aber ich könnte mir vorstellen, dass ein Eintrag in den Nutzerbedingungen, der die Ausweisung eines Betrags oder Verhandlungsgrundlage verbietet, bereits den Aspekt „Rechtsgeschäft“ negieren könnte. Müsste überprüft werden.
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griven Vielleicht habe ich sie überlesen, aber was steht denn genau unter „dazu notwendigen Eigenschaften“ einer Plattform im Sinne des PStTG?huch, steht fast direkt drüber. Nein, das Forum hier ist nicht ausschließlich für die drei genannten Eigenschaften anwendbar.Mir scheint, dass der Marktplatz hier unkritisch sein müsste.
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RenStad Habs gefunden, danke. Wie doch ein einziges Wort den ganzen Sachverhalt auflösen kann.Der Passus „unter anderem“ klingt noch spannend. Wird das noch irgendwo spezifiziert? „Unbeschadet“ müsste auch noch genauer ausgeleuchtet werden.