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  • MPC561 es geht doch nicht darum ob er dich nötigt oder nicht. Die Brandkasse, also deine Versicherung wenn die Bude mal abbrennt und des Nachbars Haus mit, wird spätestens wenn es von einer Überlastung durch die PV kam sicher den Nachweis der Einhaltung der geltenden Regeln der Technik einfordern. Und die VDE-AR-4105 ist neunmal anerkannte Regel der Technik.Ohne Wieland keine Einhaltung = kein Versicherungsschutz. Ganz einfach, Vorsatz nennt man das dann, mindestens grobe Fahrlässigkeit.Zudem a…
  • Ein NA-Schutz ist aber keine geltende Schutzmaßnahme…Naja, wir hatten das ja bereits…
  • (Zitat von MPC561)Tut jeder 1.5te Stecker-PV Besitzer, beliest sich in Foren und wettert gegen die böse DKE, die machen viel Unsinniges/schwer nachvollziehbares aber am Ende ist nicht alles an andere Standards angleichen gut.(Zitat von MPC561)Falsch, das ist ein Netz und Anlagenschutz keine Schutzmaßnahme im Sinne von VDE 0100-410, ich hab mir die Normen nicht ausgedacht die ist m.E. übrigens harmonisiert, also kann man sich ja aussuchen wie man die Spannungsquelle absichert gegen Personenschade…
  • Ach alles gut, ich bin ja auch nicht besser bei diesem Thema. Aus Beruf und Erfahrung halt.Dann nun aber
  • Autarkie, Umweltschutz, Nachhaltigkeit…nicht Gier ist der Sinn solcher Anlagen…1000€+ sind Aufdachanlagen, die Zeiten von rentablen Vergütungen sind durch, es geht um Selbstverbrauch. Speicher dazu und es besteht eine machbare Autarkie.Eine Stecker PV ist ein Beitrag zur Energiewende der Mieter gewesen, derzeit aber im Trend wegen der Energiekrise.Und die 1000€ für eine Stecker PV sind Quatsch.Wieland mit Einbau kostet doch keine 400€
  • julian91Nee ist es nicht. Es ist aber dann unbedingt drauf zu achten dass dafür keine Vergütung gezahlt wird wenn man alte Module nutzt.Die Teile gelten als Anlage nach EEG und unterliegen diesem Gesetz.Das Nutzen von alten Modulen ist zwar möglich kann aber im Subventionsbetrug ausarten wenn man nicht aufpasst. Das EEG ist da echt kompliziert.
  • Doch, wenn du einspeist und willst bekommst du die. Auch wenn es wenig ist kann es dazu kommen.Genau julian91 darauf bezog ich mich. CMMChris du kannst auf die Vergütung verzichten bei kleinstanlagen, musst es aber nicht. Da aus Gründen der Bilanzierung jede Energierichtung gemessen werden muss (Theorie ich weiß, die NB kommen einfach nicht hinterher) wird es auch Energiefluss ins Netz geben und der wird dann zu angelegtem Wert in Vergütung gebracht wenn nicht explizit verzichtet wurde.
  • Eine Nulleinspeisung zu realisieren ist so teuer und aufwändig dass das kaum lohnt. CMMChrishttps://www.lsw-netz.de/filead…ckfertige_Solaranlage.pdf
  • Du spiegelst (ich wiederhole mich) die Meinung von Foren und der PV Lobby wieder. Nicht die Grundlegenden geltenden Regeln der Technik und der NAV, EnWG, VDE und des BDEW/VBEW.Netzbetreiber dürfen das, teils auch berechtigt, da gebe ich dir zumindest recht.
  • atl jede Anlage (also Modul, Speicher nach EEG)Muss angemeldet werden. Du kannst aber wenn:Deine Anlagen zueinander nicht älter als 1 Jahr sind zum selben angelegten Wert vergüten lassen.Die Anlagen zueinander älter sind als 1 Jahr zu unterschiedlichen angelegten Werten per Umrechnung oder gezählter Abgrenzung einspeisen lassen.Anlage ist zusammengefasst alles hinter einem Netzverknüpfungspunkt. Wie oben beschrieben.Unangemeldet einspeisen stellt Subventionsbetrug dar.
  • Wegen der 70%…du bekommst aber auch Vergütung aus 2017Wegen sicherstellen Nulleinspeisung…das kannst du nur nachweisen wenn du nen EfluRi-Sensor einbaust. Oder galvanisch zum Netzverknüpfungspunkt trennst.Wegen Subventionsbetrug…das ist egal ob Fachbetrieb oder nicht, der ANLAGENBETRIEBER ist für das Anmelden der Anlage verantwortlich, nicht der Anlagenerrichter. Wenn der Errichter das gegen Vollmacht durchführt, geht das auch ist aber nicht das Standard Procedere.Speist das BKW unangemeldet ein…
  • (Zitat von CMMChris)Beim VNB brauchst du dann einen entsprechenden Vertrag ja, die müssen schon wissen wann welche Anlage in Betrieb ging.Netzbetreiber werden halt auditiert und wirtschaftlich geprüft, da muss das MstR zum Netsnad der VNB passenInklusive Datenblätter. Im MStR sollte deine Stecker-PV ja schon drin stehen, da muss dann die Erweiterung halt gemeldet werden.