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  • Chrischiihm, meine 2ct,wenn ich das richtig interpretiere ist der kaufpreis=leihpreis(wenn das gerät gestellt wird) -wenn du glück hast , für das lehrgerät eine kaution,- die du nach beendigung de schul/lehrverhältnisses zurückbekommst, wenn das gerät nicht grade einen von dir verursachten schaden erleidet.ich kann mich in sachen lehrmitteln in buchform/oder anderer nur anschleißen, früher mußte man sich fachliteratur und co, die man zur ausbildung, und danach gebraucht hat- auch aus eigener ta…