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  • Oh 2x410Wp…hmm ob du das mit der vereinfachten Anmeldung…also dem Verzicht auf das E8 nach VDE-AR-4105 angemeldet bekommst…?Wir hatten bei 800Wp Schluss gemacht zu seiner Zeit (ich war Führungskraft beim EVU).BDEW allerdings, VBEW ist da etwas kulanter aber mehr als 800Wp habe ich noch nicht gesehen.Nachher stehst du da und darfst Einspeisemanagement und so aufbauen… Paragraph 9 EEG und so…
  • Sa Max meinst du laut VDE bestimmt…joa, das ist so beschrieben wird aber von den Lobbys auch über die Wp begrenzt.Hier mal als Beispiel, bitte genau lesen:https://www.evi-netz.de/netz/N…ckerfertige-PV-Anlage.pdf DataV beschreibt den NA (Netz und Anlagenschutz) der zentral wirkt. Jupp, ist das Netz weg, schaltet die PV auch ab.Fehler im Netz oder Arbeiten daran sollten ja auch ohne Fremdnetz dann aus bleiben wenn aus sein soll. Kann man schon auch dann auf Inselbetrieb schalten, aber das sprengt …
  • Na macht mal, ich hab 2 Jahre das Anschlusswesen geleitet.Mit Verlaub, CMMChris was der NB an sein Netz lässt legt selbst fest. Nicht irgendwelche Foren oder Meinungen.Wielandsteckdose und 2-Richtigszähler sind auch nach 4105 dann Pflicht. Alleine wegen MsBG und Personensicherheit.Steht auch so im EnWG, der NAV und der VDE-AR-4105/10.Duldung ist was Anderes. Es gibt VNBs die sind da knallhart. Was auch rechtens ist./back to topicIch steige da so drauf ein weil 2/5 Telefonaten am Tag um genau die…
  • Auf Wieland zu Pfeifen stellt den Sachverhalt der groben Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz dar. Was der Brandkasse sehr gut gefällt: denn die braucht dann nicht mehr zahlen wenn die Leitung anfängt sich in der wohligen Wärme der Überlastung zum Brand entwickelt.Aber wie gesagt…Stecker-PV Betreiber sind halt so: fast alle.Im Internet steht, ich leiste meinen Beitrag, das EVU muss, ich weiß was ich tue…Müßig, ich meine mit Laien jede nicht ausgebildete Fachkraft, jede. Ausnahmslos. Es sind halt auch kom…
  • Steht in der VDE-AR-4105 anders. Geltende Regel der Technik.
  • VDE-AR-4105 5.5.3:Wird eine steckerfertige Erzeugungsanlage über eine vorhandene, spezielle Energiesteckdose nach VDE V0628-1 angeschlossen und es ist ein Zweienergierichtungszähler auf dem zentralen Zählerplatz vorhanden, darf im Inbetriebsetzungsprotokoll die Unterschrift des Anlagenerrichters entfallen. Dies gilt nur bis zu einem Samax ≤ 600 VA je Anschlussnutzeranlage.und hier die FNN Hinweise:https://www.vde.com/de/fnn/arb…zeugungsanlagen-steckdoseDie Norm ist kostenpflichtig und die Stec…
  • Schuko ist keine spezielle Energiesteckdose.Lassen wir das…Wie gesagt, ich hab Jahre lange Erfahrung beim VNB im Anschlusswesen, habe das Installateur Verzeichnis geführt, EEG Anlagen bis Typ 2 und nach 4110 an das Netz genommen.Das bringt so nichts.
  • Es ist doch alles dargelegt? Ich verstehe die Fragen nicht. Ich lege dar, auszulegen gibts da nichts. Das ist das Problem. Normen lesen und verstehen sind 2 Paar Schuhe.Die 0628-1 zu besitzen ist auch interessant. IMHO nicht jedermanns B Norm.Ich verlege das nachher mal hier raus, bin mobil unterwegs. Wir wollen das ja sicher nicht im Kontext der Ankäufe diskutieren.
  • Chris, es ist nicht des NB Pflicht die Wieland zu fordern und zu kontrollieren dass sie da ist, sondern deine/ des Anlagenbetreibers sie einzubauen/ es machen zu lassen.Das ist ein großer Unterschied.Versicherungstechnisch Gründe halt.Ich will ja auch nur Gutes erreichen und nicht klugscheissern, im Brandfall zahlt da keiner.